Die Wiener Ärztekammer übt weiterhin Kritik an der geplanten Gesundheitsreform und warnt nun vor Liberalisierung und Privatisierungen im Gesundheitswesen.
Der Vorstand der Ärztekammer für Wien hat am Dienstag eine Resolution zu der im Ministerrat am 22. November 2023 beschlossenen Gesundheitsreform verabschiedet. Darin wird erneut Kritik an dem Vorhaben geübt, dass die Sozialversicherung Verträge mit Ambulatorien abschließen können soll, wenn über einen gewissen Zeitraum hinweg keine niedergelassenen Ärzt:innen gefunden wurden. Konkret appelliert der Vorstand der Ärztekammer für Wien mittels Resolution an alle Abgeordneten, „im Rahmen des Gesundheitsausschusses eine Änderung der geplanten FAG-Begleitgesetze zu beschließen, die sicherstellt, dass die Sozialversicherung nur Verträge mit Ambulatorien abschließen kann, wenn zuvor alle Anstrengungen unternommen wurden, die Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sicherzustellen“. Und weiter: „Dieser Vorrang der bewährten Versorgung im ambulanten Bereich in einer direkten Arzt-Patienten-Beziehung, ohne ökonomische Einflüsse Dritter, hat sich als äußerst erfolgreich erwiesen und über Jahrzehnte die gesundheitliche Versorgung der in Österreich lebenden Menschen sichergestellt.“
Als Negativbeispiel nennt Ärztekammerpräsident Johannes Steinhart die Entwicklungen in Deutschland, wo gewinnorientierte Konzerne bereits die intra- und extramurale Versorgung übernommen haben. Er fordert daher „eine Verpflichtung, alles zu unternehmen“, um Liberalisierung und Privatisierungen zu verhindern. „Im Interesse unserer Patientinnen und Patienten müssen wir die Folgen einer Konzernisierung der Medizin vehement ansprechen. Wir weisen explizit darauf hin, dass die von internationalen Konzernen dominierte ambulante Gesundheitsversorgung durch Konkurrenzierung und ,Aufkaufen des Marktes’ mit dem Ziel, regionale Monopole entstehen zu lassen, nicht nur die freiberuflichen Ärztinnen und Ärzte in Einzel- und Gruppenpraxen bedroht, sondern auch einen negativen Einfluss auf die Motivation der angestellten Ärztinnen und Ärzte in den Spitälern hat“, so der Wortlaut der Resolution. (red)