Der Rechnungshofausschuss des Nationalrates debattierte am Donnerstag über die Ärzt:innenausbildung und dabei gab es einige Überraschungen.
Für gewöhnlich sind medizinische Themen im Nationalrat auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses. Diesmal war es anders. Anfang 2019 gab der Nationalrat dem Rechnungshof den Auftrag zu einer breiten Überprüfung des österreichischen Gesundheitssystems. Das Prüforgan legte in der darauffolgenden Gebarungsüberprüfung die Schwerpunkte unter anderem auf die „Ärzteausbildung“ und „Ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich“. Der Bericht zur Ärzt:innenausbildung stand am Donnerstag auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses.
Wie der Rechnungshof festhält, wurden das Gesundheitsministerium, das Wissenschaftsministerium, die Medizinischen Universitäten Graz und Wien sowie die Österreichische Ärztekammer in seine Überprüfung der rechtlichen, organisatorischen, finanziellen und personellen Maßnahmen im Bereich der ärztlichen Ausbildung sowie in die Beurteilung der damit verbundenen Kosten und Wirkungen einbezogen. Der Rechnungshof betrachtete das Ausbildungssystem für Ärztinnen und Ärzte für die Jahre 2009 bis 2019. Er spricht sich dafür aus, dass das Gesundheitsministerium und das Wissenschaftsministerium gemeinsam mit den Medizinischen Universitäten und der Österreichischen Ärztekammer ein Konzept zur Sicherstellung einer regelmäßigen, durchgängigen und institutionalisierten Abstimmung über Vorhaben und Maßnahmen für die gesamte Ausbildung zum Arztberuf erarbeiten. Das Gesundheitsministerium, das Wissenschaftsministerium und die Medizinischen Universitäten sollen zudem gemeinsam mit der Österreichischen Ärztekammer, den Ländern und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger auf die festgestellte Drop-out-Rate nach dem Studienabschluss reagieren.
In diesem Zusammenhang merkt der Rechnungshof auch an, dass die Schätzungen über den Bedarf an Allgemeinmediziner:innen nicht sehr treffsicher waren. Er empfiehlt daher dem Gesundheitsministerium, gemeinsam mit den Ländern, dem Dachverband der Sozialversicherungsträger, den Krankenanstaltenträgern und der Österreichischen Ärztekammer geeignete Instrumente zu entwickeln, um die Prognosegenauigkeit der Bedarfsanalysen für allgemeinmedizinische Ausbildungskapazitäten zu verbessern. Weiters kritisiert der Rechnungshof eine gewisse Intransparenz bezüglich der Frage, wie viel an Lehrpraxisförderung jährlich tatsächlich ausbezahlt wird. Im Rahmen der Bundes-Zielsteuerungskommission wäre vom Gesundheitsministerium daher darauf hinzuwirken, dass alle Lehrpraxisfördergeber, also Bund, Länder und Sozialversicherungen, ihre ausbezahlten Förderungen in die Transparenzdatenbank einmelden, betont der Rechnungshof.
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) räumte ein, dass es im niedergelassenen Bereich Probleme mit dem Ärzt:innen-Nachwuchs gebe. Es gebe ein Bewusstsein bei den involvierten Stellen, dass sich etwas ändern müsse. Ein Festhalten am jetzigen System würde bedeuten, dass die Zahl der Wahlärzt:innen weiter steige und der Kassenbereich weiter ausgedünnt werde, mahnte er. „Das Ei ist aber noch nicht gelegt“, sagte Rauch. Viele Ärzt:innen würden durch das hohe Stundenausmaß, das Landärzt:innen arbeiten, abgeschreckt, es brauche neue Arbeitszeitmodelle. Auch die Übernahme organisatorischer Tätigkeiten durch andere – Einrichtung der Ordination, Anstellung von Sprechstundenhilfen etc. – könnte seiner Meinung nach hilfreich sein. Zudem hält er auch die Lehrpraxis für ein probates Mittel, um Ärzt:innen in den niedergelassenen Bereich zu bringen. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hob die Notwendigkeit hervor, dass sich die an der Ärzt:innenausbildung beteiligten Akteur:innen miteinander abstimmen, auch wenn sie zum Teil unterschiedliche Interessen haben. (rüm/pk)