Die Kollektivvertragsverhandlungen für Ordinationsassistent:innen stocken. Jetzt gibt es heftige Kritik an Arbeitgebern und Ärztekammern.
„Gerade bei den Kollektivvertragsverhandlungen zeigt sich deutlich, dass viele Ärzte und Ärztinnen – oder auch deren Vertretung in den Kammern – immer noch nicht verstanden haben, dass sie als Arbeitgeber auch soziale Verantwortung für ihr Personal haben“, kritisiert der Berufsverband der Arztassistent:innen (BdA) in einer Aussendung. Personal sei ein entscheidender Faktor in jedem Unternehmen, so auch in Ordinationen. „Natürlich müssen Ordinationen wirtschaftlich geführt werden. Es kann aber nicht sein, dass dies auf Kosten der ohnehin am unteren Level der im kollektivvertraglicher Mindestlohn liegenden Ordinationsassistent:innen gemacht wird.“
Ein kollektivvertraglicher Mindestlohn von 1.500 Euro brutto für 40 Stunden Arbeit sei in Zeiten enormer Inflation nicht mehr gerechtfertigt und „schlicht und einfach eine Verhöhnung der gesamte Berufsgruppe“. Zum Vergleich: Die Armutsgefährdungsschwelle in Österreich liegt derzeit bei 1.415 Euro brutto. „Die ewige Diskussion, dass Ist-Lohn-Erhöhungen nicht zugestimmt wird, weil ohnehin alle Ärzt:innen über Kollektiv bezahlen, steht unsere Umfrage unter unseren befragten Kolleginnen entgegen. Denn von den Befragten werden 20% genau nach KV bezahlt, das heißt vor allem in den Ländern Kärnten, Steiermark und Vorarlberg liegen wir bei der Armutsgefährdungsgrenze“, schreibt der Verband. „Moderne Unternehmerschaft bedeutet auch, gutes Arbeitsklima, gut ausgebildete und immer am letzten Stand fortgebildete Mitarbeiter:innen, gute und faire Bezahlung und ordentliche herzeigbare Kollektivverträge, die so für gutes Personal werben“, meint BdA-Präsidentin Elisabeth Hammer-Zach.
Es sei kaum zu verstehen, dass Ärztekammern ständig Verhandlungen mit der Gewerkschaft GPA abbrechen und Abschlüsse hinauszögern und dadurch massive Einkommensverluste ihrer Angestellten in Kauf nehmen. „Lohnanpassungen mit den ärztlichen Tarifverhandlungen korrelieren zu lassen, ist aus unserer Sicht ebenso höchst unzulässig, da diesbezügliche Fehler bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen wohl nicht den Angestellten angelastet werden können“, sagt Hammer-Zach und kritisiert die Ärztekammern: „Bei den niedergelassenen Kammermitgliedern gut da zu stehen, wenn man extra schlechte Bedingungen für Ordinationsangestellte ausverhandelt, gehört hoffentlich bald der Vergangenheit an.“ (red)