Die österreichische Gesellschaft für Allgemein-und Familienmedizin (ÖGAM) kritisiert in einer Mitteilung die jüngsten Aussagen der ÖGK-Führung und der Patientenanwaltschaft zur Verlagerung von Leistungen in den stationären Bereich.
Die ÖGAM sieht sich nach eigenen Angaben „aufgrund der jüngsten Aussagen relevanter Entscheidungsträger und Meinungsbildner in Österreich“ zu einem Statement über die hausärztliche Versorgung im Interesse ihrer Mitglieder und der österreichischen Bevölkerung verpflichtet: „Eine niederschwellige und wohnortnahe (und damit per Definitionem hausärztliche) Versorgung sichert die solidarische und ubiquitäre Versorgung der österreichischen Bevölkerung – insbesondere auch von Personengruppen mit erhöhter Vulnerabilität (u.a. alt, chronisch und mehrfach krank)“, schreibt die ÖGAM-Führung. Erstversorgungsambulanzen könnten diese Rolle nicht übernehmen. Internationale Erkenntnisse würden zeigen, dass die Kontinuität der Betreuung die Morbidität und die Mortalität der Patienten senkt. „Patienten, die sich in einer konsequenten Betreuung beim gleichen Arzt – mit all ihren Anliegen – befinden, sind gesünder und leben länger. Dieser Arzt ist definitionsgemäß der primärversorgende Haus- und Familienarzt.“
Die ÖGAM warnt davor „unwissenschaftliche – wenn nicht sogar versorgungsgefährdende Aussagen mit fehlender Wertschätzung für die Kollegen zu tätigen.“ Man sieht es als Fehler, öffentlich eine Schwächung der allgemeinmedizinischen Kompetenz in einer Zeit zu postulieren, in der ein voller Einsatz der hausärztlichen Kollegen dringend notwendig ist, um die solidarische Versorgung im Land aufrecht erhalten zu können.“ Junge Kollegen würden sich noch weiter von der Hausarztmedizin abwenden und weitere Vertragspartner dem Gesundheitssystem verloren gehen. Die jüngsten Aussagen von Patientenanwalt Gerald Bachinger und ÖGK-Generaldirektor Bernhard Wurzer würden der Allgemein-und Familienmedizin und somit der solidarischen Versorgung Österreichs schaden, formuliert das Präsidium der ÖGAM. (red)