Der Tarifkonflikt zwischen ÖGK und Tiroler Ärztekammer führt zu einer Einschränkung des bisherigen 24 Stunden-Bereitschaftsdienstes von Allgemeinmediziner:innen.
In Tirol – mit Ausnahme von Innsbruck – kommt es aufgrund des Tarifkonflikts mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zu einer Einschränkung des 24 Stunden-Bereitschaftsdienstes von Allgemeinmediziner:innen an Wochenenden und Feiertagen. Seit dem 1. Oktober ist der Bereitschaftsdienst nun von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr verfügbar, anstatt wie bisher von 7.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages. Der Vorfeiertagsdienst, der am Tag vor einem Feiertag um 20.00 Uhr begann, entfällt ebenfalls, gab die Tiroler Ärztekammer Mitte der Woche bekannt. Um die medizinische Versorgung außerhalb dieser neuen Zeiten sicherzustellen, haben sich zahlreiche Allgemeinmediziner:innen bereit erklärt, den Bereitschaftsdienst freiwillig von 21.00 bis 9.00 Uhr aufrechtzuerhalten, wird betont. Während des Bereitschaftsdienstes sind die Mediziner:innen telefonisch erreichbar, fast alle bieten überdies Notordinationszeiten an, zu denen die Patient:innen kommen können.
Die ÖGK lehne eine Finanzierung des Bereitschaftsdienstes ab, was die Ärztekammer kritisiert. Momen Radi, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzt:innen in Tirol, betont, dass der Dienst essenziell für die Versorgung in vielen Regionen sei und eine Finanzierung außerhalb des gedeckelten Honorarvolumens gefordert werde. Der Honorarstreit zwischen der Ärztekammer und der ÖGK verschärft sich, da die Tarifverhandlungen ins Stocken geraten sind. Während die Ärztekammer einen Ausgleich für den Inflationsverlust der Arzthonorare in den Jahren 2022 bis 2024 sowie eine Erhöhung der Honorare 2025 und 2026 um jeweils drei Prozent fordert, äußert die ÖGK Unverständnis über die Alarmmeldungen bezüglich eines drohenden Scheiterns und betont, dass die Verhandlungen noch in der Anfangsphase seien. (red)