Wer einen Schwangerschaftsverlust erleidet, soll in Zukunft besser versorgt werden, heißt es aus dem Familienministerium.
Nach einer Fehlgeburt hatten Betroffene bisher weder Anspruch auf Mutterschutz noch auf eine Kostenerstattung für die Nachbetreuung durch eine Hebamme – das soll sich nun aber ändern, wie Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) kürzlich ankündigte. Künftig sollen die Kosten für die Hebammen-Nachbetreuung ab der 18. Schwangerschaftswoche übernommen werden. „Die Hebammen sind diejenigen, die hier gut geschult sind, eben sowohl körperlich zu begleiten, aber auch psychologisch zu begleiten. Das wird künftig die Krankenkasse übernehmen“, erklärte Raab. Für die längerfristige Betreuung sollen die Familien- sowie Frauen- und Mädchenberatungsstellen zuständig sein. Für diese und für medizinisches Personal soll es Weiterbildungen geben. Auch beim Anspruch auf Mutterschutz soll sich etwas ändern, denn bisher hatte man nur Anspruch darauf, wenn der abgegangene Fötus über 500 Gramm wog oder als Totgeburt zur Welt kam. Denkbar wäre laut Raab etwa zusätzlich eine zeitliche Grenze nach Schwangerschaftswochen, um auch nach Fehlgeburten Mutterschutz zu ermöglichen.
Dafür spricht sich auch das grün geführte Gesundheitsministerium aus. Die 500-Gramm-Grenze mit unterschiedlichen Ansprüchen bei Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Wochengeld ist laut Barbara Neßler, Familiensprecherin der Grünen „nicht zielführend“. Es sei wichtig das Thema Fehl- und Totgeburten zu enttabuisieren: „Jede dritte Frau ist laut Schätzungen davon betroffen. Wir sprechen aber viel zu wenig darüber“, betonte Neßler. Zur geforderten Aufweichung der starren Gewichtsgrenze ist laut der Frauenministerin eine Arbeitsgruppe nötig, „damit man sich die aktuelle Regelung ansieht und von unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet“. Details, etwa zum Zeitplan, sind offen. Zur Inanspruchnahme des Hebammenbeistands nach einer Fehlgeburt ab der 18. Schwangerschaftswoche hatten ÖVP und Grüne bereits einen Antrag im Ministerrat eingebracht. (red/APA)