Corona-Interview: Kassen schalten jetzt „e-Rezept-Light“ frei

Der Dachverband der Sozialversicherungen ermöglicht Ärzten und Apothekern eine elektronische Lösung zur Ausstellung von Rezepten. RELATUS telefoniert dazu mit dem Volker Schörghofer, Direktor des zuständigen Geschäftsbereiches, via Videoschaltung und bringt alle Details zur Handhabung.

Wie geht es Ihnen, wie waren die vergangenen Tage? Es geht mit gut. Der gesamte Dachverband hat auf Home-Office umgestellt, alle Systeme für unsere Arbeit und die Erreichbarkeit funktionieren gut. Wir haben aber natürlich einige Themen am Hals, die wir im Krisenmodus bewältigen. Ein wichtiges Thema ist hier die Verordnung von Medikamenten, wo wir Ärzte, Apotheken und Patienten schützen wollen. Am Wochenende haben etwa 40 Mitarbeiter der Tochterfirma SVC, die für die e-card, die e-Medikation und das ELGA Bürgerportal zuständig ist, eine Lösung geschaffen, dass man auch ohne Patientenkontakt und ohne e-card stecken, Medikamente bekommen kann. Ärzte und Apotheken können das ab sofort machen – unabhängig von der Arzt- oder Apothekensoftware auch über den e-card WEB-Browser. Im Lauf der Woche wird es auch über alle Softwarehersteller laufen.

Wie muss man sich das konkret vorstellen? Wir wollen vermeiden, dass Menschen in Ordinationen gehen. Das System soll Patientenkontaktlos gehen. Es ist ein „E-Rezept light“, weil wir über die e-Medikation arbeiten. Da gibt es nicht alle Informationen, wie zur Rezeptgebührbefreiung. Wer ein Optout gemacht hat, ist ebenfalls nicht dabei. Patienten können sich telefonisch beim Kassenarzt melden. Das Rezept wird wie gewohnt ausgestellt. Die Informationen, welches Medikament abgegeben werden soll, gelangt über die e-Medikation elektronisch von der Arztpraxis in die Apotheke. Die verschriebenen Medikamente können ohne Papierrezept unter Angabe von Name und Sozialversicherungsnummer in der Apotheke abgeholt werden. Es kann auch eine andere Person das Medikament für den jeweiligen Patienten abholen.

 

Service: Die genauen Vorgaben der Kassen: (Quelle: Dachverband)

Organisatorische Rahmenbedingungen „kontaktfreie Medikamentenverordnung“

Allgemeine Informationen:

  • Gilt für die Dauer der Pandemie
  • Dieser Prozess ist nur für Patienten möglich, die sich nicht von e-Medikation/ELGA 
abgemeldet haben.
  • Wenn einzelne rezeptpflichtige Präparate nicht in e-Medikation erfasst werden 
können (weil nicht in der zugrundeliegenden ASP-Liste gelistet), ELGA Offline ist, der Patient von ELGA abgemeldet ist, oder es dem Arzt aus anderen Gründen nicht möglich ist e-Medikation zu verwenden, dann muss ein Rezept ausgestellt und per Fax an die vom Patienten gewünschte Apotheke übermittelt werden.
  • Es gibt keine Einschränkungen auf Fachgebiete.
  • Es liegt in der medizinischen Verantwortung des Arztes, ob er aufgrund des 
telefonischen Kontaktes mit dem Patienten das Medikament verordnen kann.
  • Der Patient muss nicht zwingend persönlich bekannt sein. Ob für neue (bislang nicht 
behandelte) Patienten neue Medikamente (keine Dauertherapie, keine Information aus e-Medikation ableitbar) aufgrund von telefonischen Anfragen verordnet werden, liegt in der medizinischen Verantwortung des Arztes.
  • Die Möglichkeit der Verordnung ohne persönlichen Patientenkontakt gilt nicht für 
Verordnungen von Suchtgiften, für welche ein besonderes Verfahren einzuhalten ist 
(zB Substitution).
  • Wenn eine Schmerztherapie (z.B. Krebserkrankung) bereits beim Arzt dokumentiert ist, ist ebenfalls eine Verschreibung ohne Patientenkontakt möglich.
  • Die Information, welche rezeptpflichtigen Medikamente abgegeben werden sollen, muss von der Arztordination erfolgen. Wenn dies nicht über e-Medikation möglich ist, kann dies zum Beispiel per Fax erfolgen.
  • Wird bei Verordnungen aus dem grünen Bereich für den 1-monatigen Bedarf die frei verschreibbare Menge laut Erstattungskodex überschritten, entfällt die chefärztliche Bewilligungspflicht. Weiters wird für Verordnungen des 1-monatigen Bedarfs aus dem gelben Bereich die chefärztliche Bewilligungspflicht ausgesetzt.

Prozessschritte 
Ordination

  • Arzt erstellt aufgrund telefonischer Kontaktaufnahme das Rezept wie gewohnt 
in der Arztsoftware und erfasst es in e-Medikation. (e-card Stecken nicht 
erforderlich)
  • Rezept wird wie gewohnt gedruckt (wichtig, da die Speicherung in e- 
Medikation in der Arztsoftware oftmals mit dem Druck kombiniert ist)
  • Im Anschluss überprüft der Arzt (zB durch Abruf der e-Medikationsliste), ob 
die Verordnungen korrekt in e-Medikation gespeichert wurden. Andernfalls (z.B. aufgrund eines Opt-Out des Patienten) ist ein Abruf der Verordnungsdaten durch die Apotheke nicht möglich und die Information, welche Medikamente abgegeben werden sollen, muss anderweitig (zB per FAX) an die vom Patienten genannte Apotheke erfolgen.
  • Papierrezept muss nicht gelagert werden