Die aufgrund der Pandemie-Ausnahmesituation eingeführte Lockerung beim ärztlichen Tätigkeitsvorbehalt von Testungen sollte ab sofort beendet werden, fordert die Ärztekammer. Künftig sollen ausschließlich Ärzte testen.
Während die Politik diskutiert, ob Coronatests auch künftig gratis oder doch nicht sein sollen, wünscht sich die Ärztekammer generelle Änderungen. Durch die neue Corona-Situation in Bezug auf die ab 5. März in Aussicht gestellten Lockerungen der Maßnahmen mit dem Wegfall aller G-Regeln in Österreich sollte auch beim Ärztegesetz wieder nachgeschärft werden, fordert Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer. Vor zwei Jahren seien durch eine Ausnahmeregel im Ärztegesetz die Bestimmungen beim ärztlichen Tätigkeitsvorbehalt betreffend Testungen gelockert worden. Diese ermöglichen es, labordiagnostische Untersuchungen durch naturwissenschaftliche, insbesondere durch veterinärmedizinische Einrichtungen durchzuführen. Das müsse nun wieder beendet werden, sagt Szekeres.
„Wir müssen ab sofort wieder in den bewährten Routinemodus zurückkehren und dafür sorgen, dass ausschließlich Fachärztinnen und -ärzte sowie Krankenanstalten Labor-Tests durchführen und anbieten dürfen. Diese hochkomplexen Analysen müssen jetzt zurück in die Hände der Ärzteschaft kommen, die dafür jahrelang ausgebildet wurde und die die notwendige Qualität der Laboruntersuchungen garantiert“, betonte Szekeres. Die humanmedizinischen Labors würden über ausreichend Testkapazitäten verfügen und sollten diese zentrale ärztliche Aufgabe mit ihrer wissenschaftlichen Exzellenz wieder exklusiv übernehmen, stellt Szekeres klar und fordert: „Generell sollte man die wegen Corona und der Pandemiesituation eingeführten berufsrechtlichen Änderungen im Bereich der Ärztinnen und Ärzte kritisch überdenken.“
Die erste Reaktion kam von einem Apotheker: FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak lehnt den Vorstoß der Ärztekammer ab. „Die bisherige Regelung soll beibehalten werden. Menschen mit Symptomen sollen auch in Zukunft in einer behördlichen Teststraße oder beim Arzt versorgt werden. Asymptomatische Personen sind bei Apotheken weiterhin gut aufgehoben. Das umfasst auch die Freitestung nach einer Quarantäne.“ Es solle keine Vermischung von Erkrankten und Gesunden geben, zudem sei der Abbau der flächendeckenden Infrastruktur ein Fehler, zumal der mögliche Wiederaufbau für den Herbst dann nicht so leicht möglich wäre, wenn nun die Strukturen rückgebaut würden. (rüm)