Die COVID-19-Pandemie war am Dienstag Gegenstand mehrerer Tagesordnungspunkte im Gesundheitsausschuss des Nationalrates. Fixiert wurde unter anderem, dass nun auch niedergelassene Ärzte symptomfreie Menschen testen dürfen. Wichtige Fristen wurden geändert.
Künftig sollen auch niedergelassene Ärzte COVID-19-Tests bei symptomfreien Personen durchführen können. Dies sieht ein ÖVP-Grünen-Antrag auf Änderung des ASVG sowie weiterer Sozialversicherungsgesetze vor, der am Dienstag im Gesundheitsausschuss fixiert wurde. So wurden mehrere Fristen im COVID-19-Maßnahmengesetz verlängert. Bis Ende des Jahres verlängert wird zudem die derzeit bis 30. September geltende Regelung, wonach Ärzte, Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten etc. berechtigt sind, Impfungen gegen SARS-CoV-2 durchzuführen. Die Freistellungsregelung für Beschäftigte, die einer COVID-19-Risikogruppe angehören, wird hingegen mit 30. Juni auslaufen.
Apotheken erhalten Softwarekosten, die für die Implementierung des Elektronischen Impfpasses anfallen, bis zur Höhe von 1.300 Euro von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ersetzt. Die dafür für die ÖGK aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereit gestellten Mittel sollen von 5,28 Mio. auf 7,1 Mio. Euro erhöht werden.