Das Verwaltungsgericht Wien erklärt eine Ausschreibung für Koloskopien für nichtig. Grund: intransparente und willkürliche Zuschlagskriterien in der Ausschreibung.
Die Wiener Ärztekammer hat in ihrem Kampf gegen das geplante Darmkrebs-Screening-Projekt der Stadt Wien einen Etappensieg errungen: Am Verwaltungsgericht Wien wurde nun das mündliche Urteil in Bezug auf die Ausschreibung des Screenings verkündet. Die Ausschreibung für Los 2 (Koloskopie) hat das Verwaltungsgericht für nichtig erklärt, gab die Standesvertretung in einer Aussendung bekannt. Das Verwaltungsgericht hat demnach erkannt, dass der Auftraggeber intransparente und vergaberechtswidrige Bestimmungen vorgesehen hatte. Insbesondere die Zuschlagskriterien, deren jederzeitige Änderung sich der Auftraggeber vorbehalten hat, würden eine Teilnahme am Vergabeverfahren in rechtskonformer Form nicht zulassen.
Die gesamte Ausschreibung für Los 2 muss daher zurück an den Start, heißt es von Seiten der Ärztekammer weiter. Um im Sinne der Patient:innen rasch in die Umsetzung des Darmkrebs-Screenings zu kommen, befinde man sich in laufenden Verhandlungen mit der Sozialversicherung. Damit soll der „übliche Weg bei Vorsorgeleistungen in Österreich“ gegangen werden. Die Grundlage für die jüngste Entscheidung war die Klage eines Arztes, die mit Unterstützung der Ärztekammer eingebracht worden war. (ehs)