Die Regierung hat mit einer Novelle der Sozialversicherungsgesetze auch die e-Card-Pflicht für Wahlärzt:innen ab 1. Juli fixiert. Das sorgt für Debatten in der Ärzteschaft.
Ab 1. Juli ist die Übermittlung von Honorarnoten an die Krankenversicherungsträger durch Wahlärztinnen und Wahlärzte gesetzlich geregelt. Die Ärztekammer für Wien begrüßt diesen Schritt zwar grundsätzlich, kritisiert aber scharf die Unklarheiten, die keine drei Monate vor Wirksamwerden der Neuregelung noch immer bestehen. Patient:innen würden sich vermehrt an ihre Vertrauensärzt:innen wenden, da sie verunsichert seien. Viele wollen nicht, dass ihre Daten weitergegeben werden. Die Ärztekammer für Wien stellt klar, dass die elektronische Übermittlung von Honorarnoten nur nach Zustimmung der Patient:innen erfolgen darf. Patient:innen, die dies nicht möchten, können Honorarnoten auch nach dem 1. Juli wie gewohnt selbst bei den Krankenversicherungsträgern oder auch gar nicht einreichen.
Auch bei der Ärzteschaft sorgt die Neuregelung für Unmut. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber zwar Ausnahmen und Übergangsregelungen für Wahlärzt:innen im Sinne der „Verhältnismäßigkeit“ vorsieht, diese aber nicht ausformuliert hat. Dadurch ist noch immer völlig unklar, welche Wahlärztin beziehungsweise welcher Wahlarzt nun tatsächlich ab 1. Juli von der Verpflichtung zur Übermittlung ausgenommen sein wird und wer diese umsetzen muss. Das sorgt auch aufgrund der Kurzfristigkeit für massive Verunsicherung bei allen Beteiligten.
Auch der erneute SPÖ-Vorstoß, Wahlärzt:innen für Leistungen verpflichten zu wollen und ihnen mit Strafmaßnahmen zu drohen, sorgt für Kritik. Das sei reine Symptombehandlung, anstatt das Problem an der Wurzel zu packen, sagt Johannes Steinhart, Präsident der Wiener und der Österreichischen Ärztekammer: „Wahlärztinnen und Wahlärzte sind systemrelevant für die Gesundheitsversorgung in unserem Land. Sie zu zwingen, wird kein einziges Problem lösen. Um die Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten massiv zu verringern, braucht es endlich eine Stärkung unseres solidarischen Gesundheitssystems. Wir fordern umgehend eine Attraktivierung und bedarfsorientierte Finanzierung des Kassenbereichs.“ Mit einer Ausweitung der Kassenstellen stünden mehr Kapazitäten und damit rasche Facharzttermine zur Verfügung. Durch Modernisierung und Verbesserung der Kassenverträge werden diese besetzt werden können. Das werde die Wartezeiten massiv verkürzen. „Es ist fünf vor zwölf. Wir Ärztinnen und Ärzte sind am Limit und verzweifeln an der immer weiter steigenden Arbeitslast. Man muss endlich dort hinschauen, wo die Probleme liegen, nämlich im Kassensystem“, sagt auch Naghme Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin und Kurienobfrau der niedergelassenen Ärzte in der Ärztekammer für Wien. (rüm)