Der Nationalrat wird am Mittwoch auf Vorschlag der Koalitionsparteien fixieren, dass Covid-19-Impfungen im zentralen Impfregister gespeichert werden müssen. Zudem darf das Gesundheitsministerium die pseudonymisierten Daten dort abrufen.
Eine von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes sieht eine Verpflichtung für Ärzte und Gesundheitsdiensteanbieter vor, alle von ihnen seit dem 27. Dezember 2020 verabreichten Covid-19-Impfungen, die nicht im zentralen Impfregister gespeichert wurden, nachzutragen. Außerdem sollen bestimmte Begriffe angepasst (eHealth statt e-Health, eImpfpass statt e-Impfpass, eMedikation statt e-Medikation) sowie die systemwidrige Einordnung der eMedikation behoben werden. Die Vorteile der eHealth-Anwendung „Elektronischer Impfpass“ können nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn Informationen über vorangegangene Impfungen vorliegen, heißt es unter anderem in der Begründung des Antrags, der am Mittwoch beschlossen werden soll.
Die ELGA GmbH wird in Zukunft zudem berechtigt, die im zentralen Impfregister gespeicherten Angaben zu Covid-19 pseudonymisiert an den für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister täglich zu übermitteln. Zum Zwecke des Ausbruchs- und Krisenmanagements kann der Ressortchef die Daten mit dem Register für anzeigepflichtige Krankheiten verknüpfen, was u.a. für die Ausstellung von Impfnachweisen erforderlich ist. Darin können laut Gesetz folgende Datenkategorien enthalten sein: Namen des Geimpften, Geburtsdatum, Angaben zum Impfstoff, Gesundheitsdiensteanbieter, Barcode bzw. QR-Code und eine Amtssignatur, fixierte am Montag der Gesundheitsausschuss des Nationalrates.
„Wir brauchen eine lückenlose und vollständige Eintragung in den eImpfpass. Der Beschluss im Gesundheitsausschuss zur verpflichtenden Eintragung ist ein wichtiger Baustein für den Sieg über die Pandemie“, erklärte Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. „Der eImpfpass ist seit Impfstart österreichweit einsatzbereit. Die Eintragung ist sowohl für jeden Geimpften als auch für die Behörden von entscheidender Bedeutung. Wir brauchen eine echte Zahlenwahrheit, um die tatsächliche Durchimpfungsrate zu kennen“, erläuterte Lehner und forderte die bestehenden Lücken zu schließen. „Die Eintragung in den eImpfpass erfolgt am effizientesten und schnellsten mit der eCard. Wir müssen rasch sicherstellen, dass auch jene Personen, die keine eCard haben, erfasst werden“, betonte der Vorsitzende. „Es verzichten sowohl einige KFAs als auch einzelne berufsständische Versicherungen auf die eCard. Fehlen diese Eintragungen, verfälscht dies die Durchimpfungsrate. Das ist in der aktuellen Situation nicht akzeptabel. (red)