ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS stimmten im Gesundheitsausschuss des Nationalrates für eine umfassende Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes.
Der Ausbau von eHealth-Angeboten hat im Gesundheitsausschuss des Nationalrates eine weitere Hürde genommen. Fixiert wurde der Vollbetrieb des elektronischen Impfpasses (eImpfpass) sowie die Anbindung der Rettungsdienste und der Hotline 1450 an ELGA. In der Regierungsvorlage sind zudem die Einrichtung einer ELGA- und eHealth-Supporteinrichtung sowie datenschutzrechtliche Anpassungen beim eImpfpass vorgesehen. Überdies sollen Anpassungen im ASVG, im Epidemiegesetz, im Patientenverfügungs-Gesetz und im Suchtmittelgesetz vorgenommen werden. Zahlreiche Oppositionsanträge zur allgemeinen Versorgungslage in Österreich und Reformen im Gesundheitssektor wurden allesamt durch die Regierungsparteien hingegen vertagt.
Ein wesentlicher Bestandteil des eImpfpasses ist das zentrale Impfregister, das der elektronischen Dokumentation aller durchgeführten Impfungen sowie von impfrelevanten Informationen dient. Anbieter:innen, die Impfungen durchführen, haben – ab dem in einer Verordnung festzulegendem Zeitpunkt – Angaben im Impfregister zu speichern. Diese reichen von den persönlichen Daten der Bürger:innen bis zu näheren Informationen zur verabreichten Impfung und zum Impfstoff. Wenn Antikörpertests ausgewertet werden, muss das Krankheitsbild, auf die sich diese beziehen, angeführt werden. Ebenfalls gespeichert werden impfrelevante Informationen. Jedenfalls gespeichert werden die Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Masern, Röteln, Hepatitis A und B, Varizellen, Polio sowie etwaige Antikörperbestimmungen.
Das Nachtragen von Impfungen ist möglich. Durchführen dürfen dies alle eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter:innen (ausgenommen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen) sowie Apotheken. Auch Bürger:innen haben das Recht, Impfungen in das zentrale Impfregister selbst einzutragen. Künftig werde es möglich sein, persönliche Impfkalender zu erstellen und an empfohlene Impfungen zu erinnern. Zugriff auf die im Impfregister gespeicherten Daten hat nur eine bestimmte Gruppe von Behörden, Organisationen und Berufsgruppen, die im Gesetzentwurf als „gemeinsam Verantwortliche“ bezeichnet werden. Darunter fallen der Gesundheitsminister, Ärzt:innen, die eImpf-Gesundheitsdiensteanbieter:innen, Apotheken, die Landeshauptleute, die Bezirksverwaltungsbehörden, die Sozialversicherungsträger und die Gesundheitsberatung 1450. Im Pilotbetrieb werde zunächst die ELGA GmbH für das System zuständig sein, nach einer Übergangsphase soll der Vollbetrieb dem Gesundheitsministerium obliegen. (rüm)