Dieser Tage endete die Begutachtungsfrist für den neuen Eltern-Kind-Pass. Ein noch nicht konkretisierter Leistungskatalog wirft Fragen auf.
Nach monatelangen Diskussionen soll der Mutter-Kind-Pass nun bald der Eltern-Kind-Pass werden. Dieser Tage endete die Begutachtungsfrist für die geplante Reform. Neu beim Eltern-Kind-Pass soll nicht nur der Name sein, sondern auch die Leistungen. Diese und weitere Themen sorgen derzeit allerdings für Verwirrung, fast 200 Stellungnahmen lagen bis Ende vergangener Woche vor. So betont das österreichische Hebammengremium (ÖHG) beispielsweise, die grundsätzlichen Ziele der Reform zu unterstützen. Beklagt wird aber, dass wesentliche Positionen des ÖHG nicht berücksichtigt worden seien, wie die Forderung, eine psychosoziale Betreuung in der 14. bis 17. Woche durch Hebammen sowie eine weitere Hebammenberatung in der 24. bis 34. Woche vorzuschreiben. Im Entwurf ist derzeit lediglich eine zusätzliche verpflichtende „Elternberatung“ in der 20. bis 35. Woche vorgesehen, wobei laut ÖHG nicht klar ist, wer diese Beratung durchführen soll.
Laut Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen fehlt außerdem eine konkrete Ausformulierung, welche Inhalte diese Elternberatung enthalten soll. Hier sollten entsprechende Arbeitsgruppen gegründet werden, um ein Curriculum aufzustellen – der Aufwand müsse aber durch zusätzliche finanzielle Mittel unterstützt werden. Eine Ausweitung des Leistungskatalogs verlangt auch der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP). Er spricht sich für die Aufnahme einer verbindlichen psychotherapeutischen Beratung in den Eltern-Kind-Pass aus. Ergotherapie Austria, der Bundesverband der Ergotherapeut:innen, setzt sich hingegen für die Aufnahme von ergotherapeutischen Leistungen ein, auch die Österreichische Zahnärztekammer will zahnmedizinische Leistungen im Eltern-Kind-Pass sehen.
Neben Kritik am Leistungskatalog wurden in den Stellungnahmen auch Bedenken beim Thema Datenschutz gezeigt. Der Datenschutzrat wünscht sich genauere Erläuterungen, warum die Aufbewahrungsdauer der Daten von 30 Jahren nicht verkürzt werden und der Zugriff auf die Daten nicht wesentlich früher auf die jeweils betroffene Person beschränkt werden könne. Weitere Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge kommen von Organisationen und Netzwerken wie epicenter.works, SOS Kinderdorf und dem Rechnungshof. Letzterer begrüßt die Schaffung einer elektronischen Anwendung, weist aber darauf hin, dass zur konkreten Ausgestaltung des Eltern-Kind-Pass-Programms eine zeitnahe Novellierung der Mutter-Kind-Pass-Verordnung notwendig sei. Eine Übergangslösung fordert in diesem Zusammenhang auch die Volksanwaltschaft, die es zwar für gut befindet, dass der Nachweis der Untersuchungen, der für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe notwendig ist, den Krankenversicherungsträgern künftig automatisch zur Verfügung gestellt wird und nicht mehr in Papierform erbracht werden muss. Die elektronische Nachweismethode werde aber erst 2026 abgeschlossen sein, weshalb die Anwaltschaft vorschlägt, eine Bestimmung einzuführen, wonach das Kinderbetreuungsgeld auch dann in voller Höhe gebührt, wenn Eltern die Untersuchungen vollständig durchführen und lediglich die Nachweise verspätet vorlegen (was Eltern derzeit 1.300 Euro kostet). (APA/red)