In einem Prozess um gefälschte Covid-Testzertifikate sind gegen Ex-FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein und den freiheitlichen Generalsekretär Christian Hafenecker Urteile gefällt worden.
In einem Prozess um gefälschte Covid-Testzertifikate sind am Dienstag Ex-FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein und der freiheitliche Generalsekretär Christian Hafenecker verurteilt worden. Jenewein war geständig. Er soll Zertifikate teilweise für sich und teilweise für andere am Computer verändert haben. Er muss 2.000 Euro zahlen, Hafenecker als Bestimmungstäter 5.100 Euro. Drei Mitangeklagte wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Fälschungen seien „unüberlegt“ gewesen, Jenewein bedauere dies sehr, sagte der Verteidiger, der um Diversion ersuchte. Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch einen Fund auf dem Handy des früheren Politikers.
Die anderen vier Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Hafenecker, dessen Ehefrau und ein Freund der Familie, der für die FPÖ als Gemeinderat tätig ist, sollen laut Staatsanwaltschaft Wien von Jenewein gefälschte Corona-Testzertifikate erhalten haben, um bei einem Fußball-EM-Spiel am 23. Juni 2021 in Budapest zuzuschauen. Hafenecker soll kurzfristig Tickets für das Match bekommen haben. Die drei Beschuldigten hatten sich für den Zutritt ins Stadion testen lassen, die Resultate standen aber bei der Anfahrt noch aus, sagte der Vertreter der Anklagebehörde. Christoph Völk, der Rechtsanwalt der drei Angeklagten, sah keinen Beweis für eine Bestimmung oder einen Beitrag. Er forderte ebenso wie Niki Haas, der Verteidiger des Fünfbeschuldigten, einen Freispruch. Als Zeuge sagte ein Mitarbeiter des FPÖ-Parlamentsklubs aus, der bei Jenewein gefälschte Covid-Zertifikate bestellt hatte. Er hatte bereits vor der Verhandlung Diversion erhalten.
Jenewein und Hafenecker wurden schließlich schuldig gesprochen. Bei ersterem habe sich die Frage nach einer Diversion gestellt, „der Fall ist an der Grenze“, meinte der Richter. Letztendlich sah er aber eine „schwere Schuld gegeben“, und „20 Fakten sind viele“. Die Verurteilung von Hafenecker begründete der Richter damit, dass er „nicht den leisesten Zweifel“ daran habe, dass dieser den Parlamentsmitarbeiter bestimmt habe, die gefälschten Testzertifikate bei Jenewein zu bestellen. Jenewein muss wegen Datenfälschung 100 Tagessätze zu je 20 Euro zahlen, Hafenecker als Bestimmungstäter 30 Tagessätze zu je 170 Euro. Die anderen Beschuldigten wurden freigesprochen, weil eine Bestimmungstäterschaft nicht nachzuweisen war. Der Staatsanwalt gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab. Der Verteidiger von Jenewein erbat Bedenkzeit, der Rechtsanwalt von Hafenecker meldete Berufung an. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig. (APA)