Nach drei Verhandlungsrunden gibt es eine Einigung für den Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft. Auch Zulagen und Zuschläge steigen.
Die IST- und Mindestgehälter der rund 130.000 Beschäftigten der Sozialwirtschaft steigen um vier Prozent, wie die Gewerkschaften GPA und vida sowie die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) mitteilten. Auch Zulagen und Zuschläge werden um vier Prozent angehoben. Nach drei Verhandlungsrunden konnte man sich einigen, der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. Jänner 2025. Auch im Rahmenrecht gibt es Neuerungen. „So konnten wir mehr Geld fürs Einspringen sicherstellen und darüber hinaus eine bessere Einstufung für Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung erreichen“, sagte Michaela Guglberger, Verhandlerin für die Gewerkschaft vida, laut Aussendung. Der große Flexibilitätszuschlag steigt auf 50 Euro, der kleine Flexibilisierungszuschlag erhöht sich auf 25 Euro. Weiters wurden die Verwendungsgruppen für Verwaltungsangestellte verbessert und der Zusatzkollektivvertrag zum Pflegezuschuss bis Ende 2025 verlängert. Für Tageseltern wurde eine soziale Absicherung vereinbart.
„Mit dem Gehaltsabschluss von plus vier Prozent sichern wir die Kaufkraft der Beschäftigten“, zeigte sich Eva Scherz, Verhandlerin für die Gewerkschaft GPA, zufrieden. „Möglich war dieser Abschluss nur, weil unsere Kolleginnen und Kollegen hinter uns gestanden sind und in Betriebsversammlungen und Kundgebungen Stärke demonstriert haben.“ Vor der dritten Verhandlungsrunde fanden Betriebsversammlungen und Demonstrationen statt. Auch die Arbeitgeberseite lobte die Einigung. Trotz Rezession und schlechter Wirtschaftsaussichten sei für die Mitarbeiter:innen aus Gesundheits- und Sozialberufen eine Reallohnerhöhung erzielt worden, es sei jedoch kein einfacher Abschluss gewesen. „Das nächste Jahr wird wirtschaftlich sehr schwierig sein, aber gleichzeitig muss klar sein, dass der Gesundheits- und Sozialbereich der Politik etwas wert sein muss,“ sagt SWÖ-Vorsitzender Erich Fenninger (Volkshilfe Österreich). (red/APA)