Weil die Schulärzte aufgewertet werden sollen, fürchten die Gemeinden Mehrkosten. Sie fordern stattdessen, dass der Mutter-Kind-Pass bis zur Volljährigkeit ausgeweitet wird und Schüler zur Untersuchung zu niedergelassenen Ärzten gehen sollen.
Der Gemeindebund wehrt sich gegen eine geplante Verordnung des Gesundheitsministeriums, mit der Schulärzte auch für Schutzimpfungen, Gesundheitsförderung und Dokumentation von Gesundheitsdaten zuständig werden sollen. Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl fordert nicht nur eine Verschiebung der Verordnung, er will Schulärzte in der derzeitigen Form gleich ganz abschaffen. Bei der jährlichen Untersuchung von 80 Kindern pro Stunde sei keine Gesundheitsberatung möglich. Für eine einheitliche elektronische Dokumentation der Schülerdaten fehlten in den Schularztkammerln vieler Pflichtschulen zudem die Computer. Derzeit sind an den Bundesschulen (AHS, BMHS) Bildungs- und Gesundheitsministerium sowie die Länder für die Schulärzte zuständig, bei den Pflichtschulen kommen die Gemeinden als Schulerhalter dazu. Mit Kosten von jährlich 30 bis 40 Millionen Euro für Länder und Gemeinden sei das derzeitige System nicht nur ineffizient, sondern auch teuer. Der Alternativvorschlag: Der Mutter-Kind-Pass soll bis zur Volljährigkeit ausgeweitet werden und Schüler regelmäßig zur Untersuchung bei niedergelassenen Ärzten gehen.
Die Ärztekammer spricht sich allerdings gegen die vom Gemeindebund geforderte Abschaffung der Schulärzte aus. Natürlich kämen dadurch Kosten auf die Gemeinden zu. Langfristig würden aber die Vorteile überwiegen, indem Schulärzte etwa künftig schnell auf Impflücken reagieren können, wovon die gesamte Bevölkerung profitiere, sagt Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres. Nachsatz: „Eine Ausweitung des Mutter-Kind-Passes ist eine sinnvolle Ergänzung, kann aber nicht die Schulärzte ersetzen.“ (APA)