In den vergangenen zwölf Monaten seit 1. Juli 2018 haben Arbeiterkammer und Gesundheit Österreich GmbH in Umsetzung des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes als Behörden rund 170.000 Beschäftigte registriert, gerechnet wurde nur mit etwa 100.000 Personen.Diese Bilanz zog nun das Gesundheitsministerium.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in zehn Gesundheitsberufen erhielten im Zuge der Registrierung auch ihren Berufsausweis. Basis dafür ist das Gesundheitsberuferegister, das erstmals Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Berufsangehörige, Dienstgeber, Patientinnen und Patienten schafft. „Mit dem Gesundheitsberuferegister werden erstmals alle in Österreich berechtigten und tätigen Angehörigen in Gesundheitsberufen erfasst. Das Gesundheitsberuferegister gibt den Patientinnen und Patienten damit die Sicherheit, von einer gut ausgebildeten Fachkraft betreut zu werden,“ erklärt Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl den Vorteil des neuen Gesundheitsregisters.
„Die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen halten unser Gesundheitswesen am Laufen. Der neue Berufsausweis, den sie seit der Registrierung haben, ist ein Zeichen der Wertschätzung und des Respekts gegenüber ihrer Arbeit“, sagt AK-Präsidentin Renate Anderl. „Und die PatientInnen wissen durch die Registrierung und den Berufsausweis, dass sie qualifiziert betreut werden. Es ist also eine Win-Win-Situation.“
„Im österreichischen Gesundheitsberuferegister sind nunmehr ein Jahr nach Inkrafttreten bereits rund 170.000 Berufsangehörige eingetragen. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Erfassung des vorhandenen Personals im Gesundheitswesen gemacht, der langfristig eine genauere Planung der Personalressourcen im Gesundheitswesen unterstützt. Zudem dient das öffentlich zugängliche Register auch der Transparenz und der Qualität im Gesundheitswesen,“ so der Geschäftsführer der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) Herwig Ostermann.
Am 1.7.2018 wurde die Registrierung für die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen gestartet. Sie hatten bis Ende Juni 2019 Zeit, einen Antrag zu stellen, wenn sie unbürokratisch ihre Berufsberechtigung behalten wollen. Absolventen und Wiedereinsteiger müssen sich ebenfalls seit 1.7.2018 vor der Aufnahme der Beschäftigung registrieren lassen, auch sie bekommen die Berufsausweise. Die AK übernahm die Registrierung der Angestellten, für überwiegend freiberuflich Tätige war die Gesundheit Österreich GmbH die zuständige Registrierungsbehörde. Die AK war österreichweit in rund 1.300 Betrieben und Schulen, und hat somit die Berufsangehörigen direkte am Arbeitsort „abgeholt“. Rund 400 geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Anträge bearbeitet. (red)