Grüner Pass wird vorerst eine Zettelwirtschaft – das sind die Details

Die Regierung hat am Dienstag die Regeln für den „Grünen Pass“ präsentiert, über den der Eintritt in die Gastronomie, für Reisen und Kulturveranstaltungen künftig geregelt werden soll.

Der „Grüne Pass“ wird in drei Phasen eingeführt – vorerst analog. Die erste Phase startet mit den großen Öffnungsschritten am 19. Mai und ist denkbar unspektakulär. Als Eintrittskarte beispielsweise zu Gastronomie oder Veranstaltungen gilt einfach der schon bekannte Test-Nachweis, eine Eintragung im Impfpass oder ein Absonderungsbescheid, den man bei der Infektion erhalten hat. Dabei werden Selbsttests anerkannt, vermutlich auch jene an Schulen. Diese Selbstabnahmen haben freilich nur eine Gültigkeit von 24 Stunden, Antigen-Tests von 48 Stunden und PCR-Tests von 72 Stunden. Als genesen gilt, wer die Erkrankung in den vergangenen sechs Monaten überwunden hat. Bei der Impfung ist drei Wochen nach dem ersten Stich der Zutritt gesichert. Mückstein hält das für „vertretbar“. Wer sich keine zweite Impfung abholt, verliert die Zulassung später wieder. Wie lange die Impfung insgesamt gilt, wird auf EU-Ebene festgelegt. Der Gesundheitsminister geht davon aus, dass man sich auf acht, neun Monate einigen wird, ehe eine neue Impfung nötig wird.

Mit 4. Juni wird laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) die zweite Phase des „Grünen Pass“ eingeläutet – nämlich die der digitalen Anwendung auf nationaler Ebene. Dafür soll es Zertifikate geben, die Test, Impfung oder Genesung nachweisen. Das digitale Zertifikat kann unter gesundheit.gv.at heruntergeladen werden, wofür Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig sind. Der Kontrollor, z.B. der Friseur kann mit einer eigenen App prüfen, ob der Zutritt erlaubt ist, erfährt aber keine genaueren Umstände warum. Der Kunde muss seine Identität aber nachweisen können. Auch ein Nachweis über die eCard wird möglich sein. Die prüfende Stelle – also z.B. der Wirt – benötigt in Sachen eCard eine eigene von der Sozialversicherung entwickelte Prüf-App. Mit dieser wird die Kartennummer auf der Rückseite gescannt und daraufhin angezeigt, ob ein Zutritt erlaubt ist oder nicht, aber keine sonstigen Details.

Finalisiert wird der „Grüne Pass“ dann im Juli, passend zum Start der Reise-Saison. Dabei wird die digitale Lösung dann in der EU und vermutlich auch im EWR-Raum und der Schweiz anerkannt. Der Haken daran ist, dass jedes Land eigene Kriterien festlegen kann. Das heißt, es könnte beispielsweise durchaus Staaten geben, die den testlosen Zutritt erst nach der Zweit-Impfung ermöglichen. Auch ist unklar, wie andernorts die Testpflicht bei Kindern gehandhabt wird. In Österreich können Kinder bis 10 auch ohne Tests mit ihren Eltern beispielsweise ins Gasthaus gehen. Jugendlichen ab zehn wird fürs erste das Testen ohnehin nicht erspart bleiben, gibt es für sie doch noch keine Impfung. Allerdings geht Mückstein davon aus, dass es auch für diese Altersgruppe schon im August oder September die Möglichkeit zur Immunisierung gibt. Der Mangel an Impfstoff wird demnächst vorbei sein. Der Minister glaubt, dass man schon ab Ende Juni Impfwillige suchen wird. (red/APA)