Sollen Wahlärzt:innen an das eCard-System angebunden werden?
Künftig können auch Privatrezepte mit dem e-Rezept elektronisch ausgestellt werden. Das hat der Gesundheitsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS beschlossen.
Ab dem Frühjahr 2023 können auch Privatrezepte mit dem e-Rezept elektronisch ausgestellt werden. Davon betroffen sind alle privat zu bezahlenden Medikamente wie beispielsweise Verhütungsmittel. Ärzt:innen können dann sämtliche Medikamente in einem Behandlungsvorgang elektronisch verordnen – unabhängig davon, ob diese von der Krankenkasse bezahlt werden. Patient:innen können ihre Medikamente künftig ohne Vorlage eines Papierrezepts mit der e-Card in Apotheken abholen. Auch Wahlärzt:innen können mit dem e-Rezept Service Kassen- und Privatrezepte ausstellen. Voraussetzung dafür ist ein Anschluss an das e-Card-System sowie ein Rezepturrechtsvertrag mit einer Krankenkasse.
Sieht ein Privatrezept vor, dass Medikamente mehrfach abgegeben werden können, wird jede Abgabe elektronisch gespeichert. Sie muss nicht mehr am Papierausdruck vermerkt werden. Anders als beim Kassenrezept können mit dem e-Privatrezept einzelne Verordnungen in verschiedenen Apotheken eingelöst werden. e-Privatrezepte können in den Apotheken nicht in Kassenrezepte umgewandelt werden. „Mit dem e-Rezept gehen wir einen weiteren Schritt Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. In Zukunft haben alle Anwender:innen ihre Rezepte an einem Ort gesammelt – eine weitere Erleichterung für Patientinnen und Patienten“, kommentierte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). „So hilft Digitalisierung, die Verwaltung zu vereinfachen und sie zu den Menschen zu bringen“, erklärte Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP). (rüm)