Ex-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat ihre Kassenreform im Untersuchungsausschuss verteidigt. Und sie ließ mit einigen Informationen aufhorchen.
Der von der ÖVP eingesetzte U-Ausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“ hat am Mittwoch Ex-Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) befragt. Unter anderem ging es um hohe Beraterhonorare, die Suche nach Akten aus ihrer Amtszeit sowie Kosten und Nutzen der Reform. Die Kassenzusammenlegung „war und ist die richtige Entscheidung“, verteidigte sich Hartinger-Klein. Das Ziel sei gewesen, gleiche Leistungen bei gleichen Beiträgen zu bieten. Das das teilweise noch offen ist und die Reform laut Rechnungshof vor allem Mehrkosten verursacht hat, liege an der Umsetzung, nicht aber an der Reform selbst. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) rechne aber nun mit einer „schwarzen Null“, es seien ausreichende Mittel vorhanden.
Aufhorchen ließ Hartinger-Klein im Hinblick auf die vielzitierte „Patientenmilliarde“, die von der Regierung versprochen worden ist, der Rechnungshof aber wie berichtet nicht finden kann. Das sei „Marketing-Wording“ gewesen und von den Kommunikationsverantwortlichen aus dem türkisen Kanzleramt gekommen, erklärte Hartinger-Klein, die angab, dass sie darüber selbst einen „Wutanfall“ bekommen habe. Tatsächlich dürfte sich die türkise ÖVP massiv in die Reform eingemischt aber gleichzeitig nur wenig Wissen ob der Materie gehabt haben. So wunderten sich Beobachter bereits bei der Präsentation der Reform, dass der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) die Krankenversicherungen mit der Sozialversicherungsanstalt verwechselte, die nur der Eigenname der später fusionierten Bauernkasse und der SVA der gewerblichen Wirtschaft war.
Die Patientenmilliarde sei nicht in „Cash“, aber durch Mehrleistungen bei den Versicherten angekommen, betonte die Ex-Ministerin am Mittwoch. Laut einem Rechnungshofbericht von 2022 hatte die Reform 215 Millionen Euro an Kosten verursacht, statt die versprochenen Einsparungen von einer Milliarde zu bringen. Die Akten zur Reform und die Vergabe von hohen Berateraufträgen können jedenfalls nicht von ihr an das Staatsarchiv übergeben worden sein, sagte Hartinger-Klein. Diese seien nämlich erst nach ihrer Amtszeit fertiggestellt und dann von einer Anwaltskanzlei an das Ministerium übermittelt worden. Sie habe Akten gemäß dem Bundesarchivgesetz an das Staatsarchiv übermittelt, dabei habe es sich aber nicht um „Privatakten“ gehandelt. Auch seien in ihrem Ministerium keine Akten geschreddert worden. Wo die Akten allerdings nun sind, konnte Hartinger-Klein nicht beantworten. (rüm)