Der scheidende Vorsitzende im Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Alexander Biach, hat am Mittwoch an die Sozialpartner appelliert, in den Gremien der Krankenkasse gemeinsam zu agieren.
„Die Sozialversicherung ist euer Baby, kümmert euch darum, streitet nicht“, appellierte Biach in seinem letzten Pressegespräch vor seinem Abschied und dem Übergang des Hauptverbandes in einen neuen Dachverband an die Sozialpartner. Er wünscht sich, dass die Sozialpartner im Vorfeld strittige Fragen klären und es nicht auf Kampfabstimmungen ankommen lassen. Man solle lieber ein Thema von der Tagesordnung nehmen und vorher darüber verhandeln, betonte er. Dabei sieht der scheidende Hauptverbandschef durchaus „eine Rute im Fenster“. In der neuen ÖGK haben Arbeitgeber und -nehmer mit je sechs Vertretern eine Parität. Bei Stimmengleichstand müsste das Sozialministerium entscheiden. Würde eine solche gegenseitige Blockade öfter geschehen, dann würde durch Entscheidungen der Politik die Selbstverwaltung ausgehöhlt, warnte Biach. Die Selbstverwaltung sei nicht in Stein gemeißelt, gab er zu bedenken. Er verwies darauf, dass es im Hauptverband trotz schon bestehender Parität in den Gremien gelungen sei, dass weniger als ein Prozent der Beschlüsse nicht einstimmig gefasst worden sei.
Von der Politik wünscht sich Biach eine Stärkung des neuen Dachverbandes, der den Hauptverband ablöst. Grundsätzlich hält er die Reform der Sozialversicherungen mit der Zusammenlegung auf fünf Träger für richtig und tritt dafür ein, der neuen Struktur eine Chance zu geben. „Ein Wermutstropfen“ sei allerdings der Dachverband, dessen Leitungsgremium die fünf SV-Träger mit je zwei Vertretern bilden, wobei der Vorsitz halbjährlich wechselt. Biach schlägt nun vor, dass zu diesen zehn Personen noch zwei hinzukommen, je ein Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Diese beiden sollten den neuen Dachverband auch „hauptberuflich“ führen. Biach argumentiert damit, dass dies kaum etwas kosten würde. Bei den jetzt vorgesehenen „Nebenerwerbs-Vorsitzenden“ bestehe jedoch die Gefahr, dass sie die Befindlichkeiten ihrer jeweiligen Träger in den Vordergrund stellen. Die übergeordneten Gesamtinteressen der Sozialversicherung könnten so zu kurz kommen. (APA/rüm)