Er glaube nicht, dass die von der Bundeswettbewerbsbehörde vorgeschlagene Liberalisierung der Hausapotheken die Attraktivität von Landarztstellen heben kann, sagt Hauptverbandsvorsitzender Alexander Biach im RELATUS-Interview. Er fürchtet steigende Kosten.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat mit ihrer Forderung nach einer Lockerung der Regelungen für Hausapotheken für heftige Debatten gesorgt. Auch die Ärzte wollen mehr Hausapotheken und fühlen sich bestätigt. Die Krankenkassen bremsen nun allerdings. Grundsätzlich sei die Gestaltung der medikamentösen Versorgung Sache des Gesetzgebers, sagt Hauptverbandsvorsitzender Alexander Biach im RELATUS-Interview. „Derzeit ist im Apothekengesetz – wie auch der VfGH festgestellt hat – ein Vorrang der öffentlichen Apotheke vor dem hausapothekenführenden Arzt normiert.“ Hausapotheken würden dann zugelassen, wenn kein ausreichendes Versorgungsangebot durch öffentliche Apotheken sichergestellt ist. Biach: „Wichtig ist für die Sozialversicherung, dass ein ausreichendes Versorgungsangebot beziehungsweise es ausreichender Zugang zur medikamentösen Versorgung für die österreichische Bevölkerung besteht.“ Festzuhalten sei, dass für die von der Sozialversicherung übernommenen Medikamentenkosten im Zuge eines Verwaltungsverfahrens verhandelte Preise bestehen, „weshalb ein Wettbewerb bei einer Öffnung des Angebots eher im Privatmarkt stattfinden würde.“
Gemäß den vorliegenden Zahlen steige die Anzahl der öffentlichen Apotheken stetig an, während die der Hausapotheken zurückgeht. Durch die Empfehlungen der Bundeswettbewerbsbehörde komme es nicht nur zu einem Mehrangebot, sondern auch zu einer Zunahme der Anzahl an Vertragspartner in der Medikamentenversorgung, erwartet Biach. „Die von der Standesvertretung der öffentlichen Apotheker mehrfach behauptete mangelnde Ertragssituation der einzelnen Apotheke, würde sich hierdurch noch verstärken. Bei einer Liberalisierung würde damit der Druck auf eine höhere Abgeltung also auch auf die Versichertengemeinschaft und damit auf die Sozialversicherung steigen.“ Daher sei bei einer Änderung der bestehenden Gesetzeslage der Nutzen für die Patienten „im Lichte der Stabilität des Gesamtsystems Sozialversicherung zu bewerten.“
Zu begrüßen sei die Forderung der BWB nach einer Berücksichtigung der strukturellen „Besonderheiten des ländlichen Raums bei der Bedarfsprüfung iSd § 10 ApothekenG“ und die Berechtigung zur Führung von ärztlichen Hausapotheken auch für Primärversorgungseinheiten, sagt Biach. (rüm)