Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Verfassungsklage der burgenländischen Landesregierung gegen das Ärztegesetz abgewiesen. Der Antrag habe sich als „unbegründet“ herausgestellt, teilte der VfGH am Donnerstag mit. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hatte sich für verpflichtende statt freiwillige Bereitschaftsdienste der Ärzte an Wochenenden und Feiertagen ausgesprochen. Er wollte deshalb dagegen vorgehen, dass die Ärztekammer solche Fragen selbst regeln könne.
Die Arbeitsgemeinschaft der Patient:innen- und Pflegeanwaltschaften (ARGE), der Zusammenschluss aller Patientenanwält:innen Österreichs hat eine neue Führung: Michaela Wlattnig, Ombudsfrau Steiermark, ist neue Sprecherin, Birger Rudisch (Tirol) und Isabel Rippel-Schmidjell (Salzburg) die Stellvertreter:innen. Der bisherige Vorsitzende Gerald Bachinger (NÖ) hat nach 22 Jahren seine Funktion zurückgelegt.
Die Abkehr von den unter türkis-blau mit großer Machtfülle ausgestatteten Generalsekretären in den Ministerien geht weiter. Nach dem Justiz-, Innen- und Finanzressort verabschiedet sich nun auch das Gesundheits- und Sozialministerium davon. Der Posten von Generalsekretärin Ines Stilling, die wie berichtet in die Arbeiterkammer wechselt, wird „bis auf weiteres“ nicht nachbesetzt.
Für Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gilt seit August eine Verkehrsbeschränkung anstelle einer verpflichtenden Absonderung. Um gesundheitlich stärker gefährdeten Personen auch weiter bestmöglichen Schutz am Arbeitsplatz zu bieten, verlängern Arbeits-und Wirtschaftsminister Martin Kocher und Gesundheit- und Sozialminister Johannes Rauch den Schutz von vulnerablen Gruppen. Die sogenannte Risikogruppenverordnung wird bis 31. Dezember 2022 verlängert. (rüm/Agenturen)