Der medizinische Softwareriese CompuGroup Medical (CGM) hat eine Initiative gestartet, um die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen und von Large Language Models weiter auszubauen. Während bereits heute mehrere Produkte und Lösungen von CGM auf KI-basierte Funktionen zurückgreifen, bestehe ein erhebliches Potenzial für KI, den Healthcare-IT-Sektor in den kommenden Jahren zu prägen und zu verändern, teilte CEO Michael Rauch mit: „Wir sehen in der Künstlichen Intelligenz ein erhebliches Potenzial, um unsere Kunden, Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und alle im Gesundheitssektor tätigen Personen bei der Versorgung von Patienten noch besser zu unterstützen.”
Die Wiener Ärztekammer begrüßt grundsätzlich das von der Bundesregierung angekündigte österreichweite Darmkrebs-Screening-Programm. Im Gegensatz zum bestehenden Programm biete das neue Darmkrebs-Screening-Programm den Patient:innen eine Wahlmöglichkeit zwischen einem Stuhl-Schnelltest und einer Darmspiegelung. Dabei dürfe aber nicht eine falsche Gleichwertigkeit suggeriert werden. Das Projekt, bei dem Wien eine von drei Pilotregionen sein soll, bevor es österreichweit ausgerollt wird, könne nur funktionieren, wenn die Ärzteschaft in der Planungsphase eingebunden wird.
In der Debatte um Numerus-Clausus-„Flüchtlinge“ aus Deutschland beim Medizinstudium in Österreich wartet der Tiroler Ärztekammerpräsident Stefan Kastner mit einem ungewöhnlichen Vorschlag auf: Er schlage ein „Umtausch- oder Austauschprogramm“ vor, anhand dessen in Österreich studierende Deutsche und in Deutschland studierende Österreicher wechselseitig während des Studiums wieder zurückgeholt werden, sagte Kastner im APA-Interview.
Der Österreichische Versicherungsmaklerring (ÖVM) rät, sich vor Reiseantritt zu informieren, wer bei Krankenhausaufenthalten im Urlaub die Kosten deckt. „Ein Auslandsaufenthalt kann im Krankheitsfall zur Kostenfalle werden“, warnt ÖVM-Präsident Alexander Gimborn. Für den Fall, dass man im Ausland krank wird, verlässt man sich dabei üblicherweise auf den Schutz durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) oder auf die Reise-Deckung der Kreditkarte. Bei letzterer sei der Schutz meist nicht annähernd bedarfsorientiert. So sind beispielsweise Angehörige oft nicht versichert und die Leistung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. (rüm/Agenturen)