Anlässlich der Europäischen Impfwoche setzt sich die Ärztekammer für eine Verbesserung des e-Impfpasses sowie eine verstärkte Aufklärung in der Bevölkerung ein.
Stimmten im Jahr 2019 noch 85,3 Prozent der Österreicher:innen zu, dass Impfen wichtig sei, sind es heute nur noch 74,6 Prozent. Krankheiten wie Masern und Polio tauchen aufgrund von Impflücken wieder vermehrt auf – auch in Österreich. „Die Zahlen sind sehr alarmierend, das Bewusstsein für die Bedeutung von Routineimpfungen ist leider stark gesunken“, sagt Rudolf Schmitzberger, Leiter des Referats für Impfangelegenheiten der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Im Rahmen der 29. Europäischen Impfwoche soll vermehrt auf die Wichtigkeit von Impfungen hingewiesen werden, es gilt, Impflücken zu schließen. Laut der ÖÄK soll dies einerseits durch eine verstärkte Beratung durch den Arzt oder die Ärztin des Vertrauens passieren, andererseits sollen vor allem Arbeitsmediziner:innen und Schulärzt:innen stärker in das Impfwesen eingebunden werden. Schmitzberger begrüße in diesem Zusammenhang die über die Pandemie hinausgehende bleibende Änderung der Impfbefugnis auf alle zur freien Berufsausübung berechtigten Ärzt:innen: „Damit kann ein Kinderarzt gleich auch die Eltern vor Ort mit dem lagernden Impfstoff mitimpfen und die Eltern ersparen sich zusätzliche Wege.“
Die Ärztekammer Niederösterreich fordert indessen einen Ausbau des e-Impfpasses. Das Problem: „Ärztinnen und Ärzte, die auch außerhalb ihrer Ordinationen impfen, wie zum Beispiel in Schulen, Alters- oder Pflegeheimen, oder Personen impfen wollen, die – wie zum Beispiel Geflüchtete – über keine e-Card verfügen, können diese Impfungen nicht in den e-Impfpass eintragen“, erläutert Max Wudy, Vizepräsident der Ärztekammer für Niederösterreich und Kurienobmann des niedergelassenen Bereichs. Wudy hält es daher für sinnvoll, technisch nachzubessern und in Folge Impfungen „vorrangig in Schulen“ durchzuführen – denn die Impfdefizite seien bei Kindern und Jugendlichen „besonders schwerwiegend“ – und das Impfangebot weiters auch auf Alten- und Pflegeheime auszuweiten. (kagr)