In der Debatte über die Erhöhung der Impfquote und ob künftig auch Apotheker impfen dürfen, setzen die Bundesländer auf eine Arbeitsgruppe. Sie soll klären, wer künftig impfen darf. Für die Ärztekammer ist klar: Nur Ärzte dürfen impfen.
„Impfen ist ausschließlich eine ärztliche Tätigkeit“, stellt Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, fest. „Das Impfen bedeutet nämlich mehr als die bloße Verabreichung der Impfung“, kommentiert er die jüngst ventilierten Ideen, Apotheker oder Sanitäter impfen zu lassen. Zuletzt hatten die Gesundheitslandesräte bei ihrer Konferenz diskutiert, wie die Impfquote erhöht werden könnte. „Die Gesundheits-Landesräte sollten unbedingt den Rat der Experten einholen, um die Patientensicherheit nicht zu gefährden“, sagt Szekeres. Genau das haben sie auch vor, wie die aktuelle Vorsitzende der Gesundheitslandesräte in der Landeshauptleutekonferenz, OÖ-LH-Stellvertreterin Christina Haberlander zu RELATUS sagt. Ob das aber im Sinne der Ärzte ausgeht, ist offen. Entscheidend sei, dass der Zugang zur Grippeimpfung möglichst einfach und niederschwellig sein muss, um die Durchimpfungsrate deutlich zu erhöhen, sagt Haberlander. Wie genau das praktisch bestmöglich umgesetzt werden kann „und ob auch weitere Gesundheitsberufe oder neue Impfstellen zur Zielerreichung eingesetzt werden“, dazu entwickle im Auftrag der Gesundheitsreferenten und des Ministeriums eine bundesländerübergreifende Arbeitsgruppe derzeit ein Konzept für die Influenzaimpfung 2020/2021.
„Wir Ärzte und unser geschultes Team sind ausgebildet, bei Impfreaktionen vom Kreislaufkollaps bis hin zu sehr seltenen Nebenreaktionen fachlich richtig und unverzüglich zu reagieren – wie soll das in einer Apotheke funktionieren?“, fragt Rudolf Schmitzberger, Leiter des ÖÄK-Impfreferates. „Die Ordinationen arbeiten mit entsprechender Notfallausrüstung und sind geschult im Notfallmanagement. Diese Sicherheit kann von Apotheken nie erreicht werden. Damit bestünde eine gesundheitsgefährdende Situation für die Bevölkerung“, warnt Schmitzberger. Zudem könnten Ärztinnen und Ärzte Impfstoff, den sie selbst in der Ordination haben, gleich impfen und somit einen bequemen „One-Stop-Shop“ für ihre Patienten bieten. Edgar Wutscher, Obmann der Bundessektion Allgemeinmedizin der ÖÄK, erläutert zudem: „Wichtig ist auch die Feststellung der Impftauglichkeit. Diese kann nur durch einen Mediziner erfolgen. Gibt es Gründe, die Impfung nicht durchzuführen, gibt es Kontraindikationen? Dies bedarf einer ärztlichen Expertise.“ Ebenso müssten die geimpften Patienten jedenfalls nachbeobachtet werden. Zum Impfen in Apotheken zieht Wutscher einen Vergleich: „Kein Mensch käme auf die Idee, sein Kfz-Service an einer Tankstelle machen zu lassen.“ (rüm)