Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat absolut kein Verständnis für Bürgermeister, die sich mit „übrig gebliebenen“ Corona-Impfstoffen immunisieren ließen, obwohl sie noch nicht an der Reihe gewesen wären. Vorarlberg kündigt strengere Regeln an.
„Wenn sich jemand vordrängt, ist das moralisch enttäuschend“, betonte Kurz in der „Kronenzeitung“. Auch für Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sind die „Drängler“ „empörend“, im Pressefoyer nach dem Ministerrat forderte er die Länder auf, durchzugreifen. In allen Bundesländern sind Fälle aufgetreten, dass übrig gebliebene Impfstoffe nicht an Heimbewohner, Gesundheitspersonal oder über 80-Jährige verabreicht wurden, sondern an Politiker, Gemeindebedienstete, Angehörige und andere. „Es macht mich wütend und zornig“, meinte Kurz dazu unmissverständlich. „Wenn Impfstoffe übrig bleiben, ist es wichtig, sie schnell zu verimpfen. Aber sie müssen für ältere Menschen verwendet werden und nicht für Politiker, deren Ehefrauen oder regionale Promis.“
Er vertraue darauf, dass jeder Arzt, der die Impfung durchführt, „aber vor allem jeder Verantwortliche für die Organisation vor Ort das Gemeinwohl im Blick hat und nicht den eigenen Vorteil“, sagte Kurz. Das Gesundheitsministerium werde aber künftig bei der Verimpfung verstärkt eine Dokumentation einfordern, und „im Fall des Missbrauchs jene zur Rechenschaft ziehen, die sich nicht an den Impfplan halten“, kündigte der Kanzler an. Kogler sagte: „Ich finde das erstens empörend und vor allem auch nicht hinnehmbar. Das kann so nicht sein, sonst zerstör man Glaubwürdigkeit.“
Das Land Vorarlberg hat am Donnerstag Maßnahmen zu einer „fairen Impfstoffverteilung“ angekündigt. Man wolle unterbinden, dass aktuell auch Personen geimpft werden, die nicht der Phase 1 des nationalen Impfplans zuzuordnen seien, betonte Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP). Für Zielgruppen, die in der Phase 1 priorisiert werden sollen – Gesundheitspersonal und Personen mit einem hohen Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs – werden künftig Einmal-Codes ausgegeben. Personen mit diesen Codes können je nach Verfügbarkeit des Impfstoffs gezielt zur Impfung eingeladen werden. In den Krankenhäusern sei nochmals darauf hingewiesen worden, dass ein Einschleusen von noch nicht impfberechtigten Personen dienstrechtliche Konsequenzen zur Folge haben könne, sagte Rüscher. (red/APA)