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Gesundheitsministerium, Bundesländer, Sozialversicherung und Ärztekammer haben die Rahmenbedingungen für die Schaffung eines Facharztes für Allgemein- und Familienmedizin einstimmig beschlossen.
In einer Sitzung der Ärzteausbildungskommission haben sich Gesundheitsministerium, Bundesländer, Sozialversicherung und Ärztekammer am Montag wie erwartet auf wesentliche Bedingungen für die Ausbildung zum Facharzt/Fachärztin für Allgemein- und Familienmedizin geeinigt. Die Ausbildung wird bis 2030 in mehreren Schritten von bisher drei auf fünf Jahre verlängert. Die zwei zusätzlichen Jahre werden als Lehrpraxis und überwiegend im niedergelassenen Bereich absolviert. Damit wird sichergestellt, dass die Absolvent:innen optimal auf eine Tätigkeit als Allgemeinmediziner:in vorbereitet sind. Auch in der dreijährigen Grundausbildung gibt es einige Änderungen.
Die Schaffung einer Facharzt-Ausbildung ist Teil eines Maßnahmenpaketes, um den Beruf des Allgemeinmediziners bzw. der Allgemeinmedizinerin attraktiver zu gestalten. Er ist Voraussetzung für eine Änderung des Ärztegesetzes, die in den kommenden Monaten im Nationalrat eingebracht werden soll, teilten die Stakeholder mit.
Gesundheitsminister Johannes Rauch zeigte sich über den Beschluss der Ausbildungskommission erfreut: „Die Primärversorgung ist die wichtigste Säule in der medizinischen Primärversorgung. Jetzt stellen wir die Ausbildung nach internationalem Vorbild neu auf. Wir kommen damit einer zentralen Forderung der jungen Ärzt:innen nach, die seit Jahren diagnostizieren, dass die Verbesserung der Ausbildungsqualität die wichtigste Maßnahme gegen den Hausärztemangel ist.“ Das Aufgabengebiet für das Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin umfasst die primäre Gesundheitsversorgung, insbesondere die ganzheitliche, kontinuierliche und koordinative medizinische Betreuung. Beinhaltet ist die Gesundheitsförderung, Krankheitserkennung und Krankenbehandlung einschließlich der Einleitung von Rehabilitations- und Mobilisationsmaßnahmen aller Personen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Art der Erkrankung, unter Berücksichtigung des Umfelds der Person, der Familie, der Gemeinschaft und deren Kultur.
„Es waren langwierige und zum Teil sehr schwierige Verhandlungen, die jetzt Erfolg zeigen“, freut sich Ärztekammerpräsident Johannes Steinhart. Man müsse anerkennen, dass sich Gesundheitsminister Johannes Rauch und Sektionschefin Katharina Reich sehr für den Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin eingesetzt haben. Für Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, muss dieser Schritt „als Meilenstein und längst verdienter Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung der Allgemeinmedizin gewertet werden. Wir sind überzeugt, dass damit wieder mehr junge Ärztinnen und Ärzte den Weg in die Allgemeinmedizin finden werden.“ (rüm)