Jetzt gelten neue Regeln für PVE

© BKA

Die lange diskutierte Novelle des Primärversorgungsgesetzes ist am Dienstag in Kraft getreten. Sie bringt für Gründer:innen gleich einige Neuerungen.

In Österreich gibt es bisher 44 Primärversorgungseinheiten (PVE), bis 2050 sollen es 120 werden. Damit die Gründungen rascher voranschreiten, wurden über eine Gesetzesnovelle unterschiedliche Erleichterungen eingeführt: Ab heute dürfen PVE auch an Wochenenden und Feiertagen zur Akutversorgung öffnen. Außerdem ist es nun möglich, Kinder-PVE zu eröffnen. Das Kernteam einer PVE muss laut Novelle aus nur noch mindestens zwei Ärzt:innen bestehen (und nicht mehr drei), wobei egal ist, ob das ärztliche Team aus Fachärzt:innen oder Allgemeinmediziner:innen besteht.

Im Kernteam sollen außerdem noch eine oder mehrere Fachkräfte aus der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ordinationsassistent:innen arbeiten. Weitere Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen können orts- und bedarfsabhängig eingebunden werden. Sie können ebenfalls – als Angehörige gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe, die zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt sind – Gesellschafter einer PVE werden, wenn sie dort hauptberuflich tätig sind. Die sogenannte multiprofessionelle Gruppenpraxis muss dann allerdings eine GmbH sein, bei der Ärzt:innen die Gesellschaftsmehrheit halten. Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) betreibt unterstützend eine Online-Plattform mit Infos und Jobangeboten für Primärversorgungseinheiten. In einer Aussendung betont die GÖG, dass PVE nicht nur die Gesundheitsversorgung verbessern, sondern auch bessere Arbeitsbedingungen bieten.

Ein Teil der Gesetzesnovelle spießt sich allerdings mit den Vorstellungen der Ärztekammer, deren Wirkungsmacht dadurch eingeschränkt wird: Sind in einer Versorgungsregion zwei Stellen für Allgemeinmediziner:innen oder Kinderärzt:innen unbesetzt, haben die Ärztekammer und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) künftig sechs Monate Zeit, neue Mediziner:innen zu finden. Gelingt das nicht, können Land und ÖGK in Abstimmung mit den anderen Krankenversicherungsträgern gemeinsam die Ausschreibung einer Primärversorgungseinheit initiieren – und so die Ärztekammer umgehen. Das soll ein schnelleres Auswahlverfahren für PVE bringen. (kagr/APA)