Die Honorare von Ärzt:innen für Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen werden rückwirkend ab 1. Jänner erhöht. Die Bundesregierung hat nun die Mittel dafür freigegeben.
Nachdem sich Sozialversicherung und Ärztekammer auf neue Tarife geeinigt haben, hat die Bundesregierung die Budgetmittel dafür, insgesamt 19,75 Millionen Euro pro Jahr, freigegeben. Die erste Erhöhung der Honorare nach fast 30 Jahren beträgt im Durchschnitt rund 75 Prozent. Bereits im Mai beschloss die Regierung wie berichtet die Weiterentwicklung zum neuen, digitalen Eltern-Kind-Pass. Er wird über die kommenden Jahre schrittweise durch zusätzliche Leistungen deutlich erweitert. Neu im Programm sind unter anderem die Elternberatung, zusätzliche psychosoziale Beratungselemente sowie ein weiteres Hebammengespräch, eine zusätzliche Ultraschall-Untersuchung und ein Hörscreening für Neugeborene. Auch eine Ernährungs- und Gesundheitsberatung wird aufgenommen. Einzelne Details sind in der Ärzteschaft allerdings noch umstritten.
Lange diskutiert wurde auch die Erhöhung der Honorare, die seit 1994 unverändert waren. Die Details wurden im Anschluss von Ärztekammer und Sozialversicherung verhandelt. Jetzt ist fix, dass es rückwirkend ab 1. Jänner 2023 pro Jahr 19,75 Millionen Euro gibt. Für die Ausweitung der Leistungen sind zusätzlich 17 Millionen Euro jährlich budgetiert. Zusätzlich werden 10 Millionen Euro für die Digitalisierung des Eltern-Kind-Passes investiert. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) lobten die Einigung zwischen Kassen und Ärztekammer. (rüm)