Entgegen der bisherigen Praxis gibt es für die Krankenkassen noch keine Budgetvorschau für das kommende Jahr. Das ist allerdings so auch in der Reform geplant.
Bisher war der 15. November ein Schlüsseltermin für die Krankenkassen: An diesem Tag hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger eine Vorschau für das kommende Jahr vorgelegt. Doch diesmal ist das anders. Das Sozialministerium hat in einem Erlass an die Sozialversicherungen klargestellt, dass angesichts der Fusion die Rechnungsvorschriften nicht anzuwenden seien. Die künftig nur noch fünf Sozialversicherungsträger müssen bis Ende Dezember einen Voranschlag für das Jahr 2020 und eine Gebarungsvorschaurechnung für das Jahr 2021 vorlegen.
Das für heuer vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger erwartete Defizit von nunmehr 68 Millionen Euro bedeutet gegenüber dem letzten Voranschlag vom August eine Verbesserung um zwölf Millionen Euro. Fusionskosten sind dabei jedoch nur zu einem kleinen Teil eingerechnet. So sind für die aus den neun Gebietskrankenkassen entstehende Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) für die Vorbereitung der Fusion nur sieben Millionen enthalten. Eingerechnet sind auch Fusionskosten der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und der Bauern (SVB), die zur Selbstständigen-Versicherung SVS zusammengeführt werden. Für die SVA fallen sieben und für die SVB drei Millionen Euro an. Auffallend ist der stark steigende Verwaltungsaufwand der Krankenkassen. Diese Kosten sollen heuer um 6,7 Prozent steigen, im Vorjahr waren sie nur um 1,9 Prozent gewachsen. Begründet wird das in den Sozialversicherungen auch in aller erster Linie mit der Fusion. Neben steigenden EDV-Kosten sind dabei auch Ausgaben für Abfertigungen von Mitarbeitern enthalten, die in Pension gehen. Wie die Fusionskosten das Budget für die kommenden Jahre beeinflussen werden, ist noch unklar. Befürchtungen, wonach das Defizit 2020 und 2021 deutlich steigen könnte, werden seitens des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger nicht bestätigt. (red/APA)