Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung ist offenbar nicht ausgenutzt worden. Die Zahl der Fälle ging sogar zurück. Zuletzt hatten die Arbeitgebervertreter in der Gesundheitskasse die telefonische Krankschreibung gekippt, weil sie fürchteten, dass diese ausgenutzt wird.
Für heftige Diskussionen sorgte in den vergangenen Woche das Aus für die telefonische Krankschreibung, die zu Beginn der Corona-Krise eingeführt worden war. Wirtschaftsvertreter fürchteten, dass diese Möglichkeit von Arbeitnehmern und Ärzten ausgenutzt wird. Jetzt zeigt sich, dass genau das Gegenteil der Fall ist. So stieg nämlich die Zahl der Krankenstände während der ersten Hochphase der Corona-Pandemie nicht an, sondern ging sogar deutlich zurück, zeigt eine Anfragebeantwortung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) an den SPÖ-Abgeordneten Andreas Kollross.
Abgefragt wurden die Zahlen von Februar bis Juni dieses Jahres. Gab es im Februar und damit vor Ausbruch der Pandemie in Österreich noch ein Plus von Krankenständen bei Arbeitern und Angestellten, änderte sich dieses Bild rasch. Schon im März lag man heuer 3.000 Fälle unter dem Vorjahreswert. Später setzte sich der Trend fort, und das auch noch weit nach dem Lockdown. So waren es im Juni bei Arbeitern und Angestellten rund 214.000 Fälle und damit deutlich weniger als die etwa 259.000 Fälle im gleichen Monat 2019. Sowohl bei der Gesundheitskasse als auch bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau ist keine Beschwerde gegen die telefonische Krankschreibung bekannt – weder von Ärzten noch von Patienten, heißt es in der Anfragebeantwortung. Den Trägern sowie dem Ministerium sind auch keine Missbrauchsfälle beziehungsweise entsprechende Versuche vorgelegen. Klargestellt wird vom Ministerium aber, dass aus seiner Sicht der Krankenstand im Normalfall mit persönlicher Präsenz festgehalten werden soll. Eine umfassende Begutachtung der Patienten und Beurteilung ihres Gesundheitszustandes sei bei vielen Krankheitsbildern nur persönlich möglich. Krankmeldungen seien daher insbesondere aus Qualitätsgründen grundsätzlich nur auf Basis einer persönlichen ärztlichen Untersuchung vorzunehmen. (red/APA)