Der vor allem in Wien etablierte Gurgeltest-Anbieter Lifebrain geht gegen das bis 6. September laufende Vergabeverfahren der PCR-Coronatests für Österreichs Schulen vor.
Die Wettbewerbsausschreibungen der Republik für Ost- und Westösterreich seien auf einen, höchstens zwei spezifische Anbieter zugeschnitten, nämlich „Novogenia“ und „Covid Fighters“, kritisiert Lifebrain. Vom Bundesverwaltungsgericht wird eine Nichtigerklärung beziehungsweise einstweilige Verfügung verlangt. Abweichend zur Rahmenvereinbarung für die Tests würden Vorgaben für Sammelbehälter, Abfallfreiheit oder auch die Schriftgröße auf der Verwenderinformation gemacht, die diskriminierend und sachlich nicht gerechtfertigt seien. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) habe sich in Medienauftritten auch bereits mit einem entsprechenden Produkt gezeigt, so die Kritik. „Der gegenständliche neuerliche Aufruf zum Wettbewerb ist eindeutig so gestaltet, dass nur ganz bestimmte (ein bis maximal zwei, offenbar bereits feststehende) Unternehmen aus dem Pool derjenigen, die auf Basis der Rahmenvereinbarung in Betracht kommen, diese erfüllen können“, heißt es in den der APA vorliegenden Schriftsätzen. Die Rede ist von einer „künstlichen Marktverengung“.
Wie es in einer Pressemitteilung hieß, gebe es auch Bedenken, ob Anbieter überhaupt über die entsprechenden Genehmigungen zur Durchführung der Tests verfügen. Betont wurde jedenfalls, dass die PCR-Tests an Schulen trotz des rechtlichen Einschreitens dennoch durchgeführt und bis zur Klärung dieser Angelegenheit aus anderen Ausschreibungen bezogen werden könnten. Der Versuch einer juristischen Klärung einer „bedenklichen Ausschreibung“ solle nicht auf Kosten der Gesundheit oder Testfrequenz gehen.
Auch Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres meldet sich zu Wort. Für ihn ist der Status quo, dass „PCR-Testungen auch von nichtärztlich geführten Einrichtungen angeboten werden dürfen, ist nach wie vor inakzeptabel“. Er fordert deswegen „eine Rückkehr in den Routinemodus“ und dass ausschließlich Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenanstalten Tests anbieten dürfen. „Es ist ganz klar, dass sobald wirtschaftliche Verwerfungen entstehen, finanzielle Interessen gegenüber der Gesundheit vorwiegen und das passiert, wenn man fremde Gewerbe in die ärztliche Leistungserbringung hineinlässt“, erklärt Szekeres. Wirklich „fatal“ ist für ihn, dass es bei Streitigkeiten zwischen Investoren oft zu Verzögerungen bei der Umsetzung der prinzipiell wichtigen Maßnahmen gegen die Pandemie führen kommen kann. „Ich fordere Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein auf, hier dem Spuk ein Ende zu machen und die Testungen ausschließlich zurück in die Hand der Ärzteschaft zu geben“, so Szekeres abschließend. (red)