Leitfaden für Gewaltschutz für Hausärzt:innen

Alte Frau weint

Das Gesundheitsministerium und die GÖG haben einen Leitfaden für Ärzt:innen zum Thema „häusliche Gewalt“ vorgelgt. Gezeigt werden wichtige Versorgungsschritte.

Jede dritte Frau in Österreich hat laut Statistik Austria im Erwachsenenalter schon einmal körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt; 16 Prozent der Frauen waren oder sind von intimer Partnergewalt betroffen. Um niederschwellige Hilfe anzubieten, wurde jetzt im Auftrag des Gesundheitsministeriums unter Projektleitung der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) ein Leitfaden für Hausärzt:innen erstellt, die als wichtige Ansprechpartner:innen für Betroffene gelten.

Durch die oft langjährige Beziehung zwischen Ärztin bzw. Arzt und Patientinnen besteht eine besonders gute Chance, Hinweise auf Gewalterfahrungen zu erkennen. Gleichzeitig gibt es im niedergelassenen Bereich besondere Herausforderungen bei der Versorgung von gewaltbetroffenen Personen. Um die Mediziner dabei zu unterstützen, wurde im Rahmen des Projekts „Gewaltschutz im Gesundheitswesen“ ein Leitfaden für den niedergelassenen Bereich entwickelt. An der eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe aus Expert:innen des Fachbeirats beteiligten sich auch Vertreter der Bundeskurie niedergelassene Ärzte (Österreichische Ärztekammer), des Österreichischen Dachverbands der Opferschutzgruppen im Gesundheits- und Sozialbereich, der Österreichischen Gesellschaft für Kinderschutz-Medizin sowie der Österreichischen Gesundheitskasse.

Der zweiseitige Leitfaden „Häusliche Gewalt: Erkennen, ansprechen, dokumentieren und weitervermitteln“ führt durch die notwendigen Versorgungsschritte in der Praxis und zeigt auf, an welchen Punkten an ein Krankenhaus oder eine andere Institution weitervermittelt werden soll. Der Ratgeber schildert etwa, wann in Österreich Anzeigepflicht nach dem Gewaltschutzgesetz 2019 besteht – etwa nach einer Vergewaltigung. Der Leitfaden, der in neun Bundesländer-Varianten mit unterschiedlichen Kontaktdaten erscheint, soll aber keine Schulungen ersetzen, er soll lediglich als Gedächtnis- und Entscheidungshilfe dienen. (red)

Service: Toolbox und Leitfaden für Ärzt:innen