Lieferengpässe: Ärzte begrüßen Stopp für Arzneimittel-Exporte

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Das Gesundheitsministerium hat nun eine Verordnung erlassen, die Parallelexporte von Medikamenten beschränken kann. Die Ärztekammer lobt den Schritt und kritisiert erneut die Apotheken.

Das Gesundheitsministerium hat eine Verordnung veröffentlicht, die dazu beitragen soll, Lieferengpässe für Arzneimittel zu verhindern. Damit kann für betroffene Medikamente eine Exportbeschränkung verhängt werden. So soll sogenannten Parallelexporten im Fall des Falles ein Riegel vorgeschoben werden. „Gesundheitsminister Anschober will etwas gegen die inakzeptablen Medikamentenengpässe unternehmen und gegebenenfalls Parallelexporte verbieten. Ein Schritt in die richtige Richtung. Den Apotheken muss hier eine Rote Linie gezogen werden“, kommentierte Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart die Verordnung über soziale Medien.

Auch die Pharmaindustrie begrüßte die Maßnahme. Die Verordnung tritt mit 1. April 2020 in Kraft. Sie sieht vor, dass der Zulassungsinhaber eine voraussichtliche Nicht-Lieferfähigkeit eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ab zwei Wochen in das öffentlich einsehbare Melderegister des Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) einmeldet. Diese Produkte unterliegen dann, solange sie in diesem Register aufscheinen, einem temporären Exportverbot. Pharmig-Generalsekretär Alexander Herzog zeigte sich erfreut darüber: „Das ist ein wichtiger Schritt für die Arzneimittelversorgung in Österreich. Die Verordnung ist aus der intensiven Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit dem BASG, den Apothekern und dem Großhandel entstanden. Mit den Daten aus dem Melderegister und dem temporären Exportverbot setzen wir gemeinsam eine wichtige Maßnahme, um Lieferverzögerungen von Arzneimitteln hintan zu halten.“