Der Generikaverband schlägt vor, bei Lieferengpässen Ärzte und Krankenhäuser besser in den Informationsfluss einzubinden. Ein Arzt soll gleich auf seinem Bildschirm sehen, was eingeschränkt lieferbar sei.
„Wenn die frühzeitige Information über Lieferengpässe in den Medikamenten-Programmen von Ärzten und Apothekern verfügbar wird, können diese rasch reagieren. Denn für viele Medikamente stehen Arzneimittel mit gleicher oder ähnlicher Wirkung zur Verfügung“, sagte Wolfgang Andiel, Präsident der Österreichischen Generikaverbandes am Mittwoch. 2019 waren Blutdruckmedikamente, Cortisonsalben, Schmerzmittel, Zytostatika und Krankenhaus-Antibiotika von Lieferengpässen betroffen. Laut Andiel waren heuer im Herbst rund 230 Medikamente als nicht beziehungsweise eingeschränkt lieferbar gemeldet. Ein Drittel davon seien Generika. Diese Liste gilt aber als unvollständig. Die Zahl der nicht lieferbaren Präparate ist laut Apothekerkammer mit rund 600 bis 900 Arzneimitteln wesentlich höher. Bis dato gibt es aber keine vollständige Liste versorgungskritischer Arzneimittel.
Der Generikaverband fordert jedenfalls eine geänderte Preispolitik und eine noch intensivere Standortförderung, um die Versorgungssicherheit künftig zu erhöhen. „Der hohe Preisdruck in den europäischen Gesundheitssystemen führt dazu, dass die Hersteller in der Produktion immer effizienter werden müssen. In der Folge wurde zunächst einmal die Wirkstoffproduktion in Europa über die Jahre immer geringer. Die Unternehmen sind zunehmend in den kostengünstigeren asiatischen Raum abgewandert“, erklärt Andiel. In weiterer Folge komme es zu einer Konsolidierung der Firmen, weil das Volumen die Produktionskosten beeinflusst. „Dies führt dazu, dass es für manche Wirkstoffe nur noch wenige Hersteller gibt.“ Um die tatsächliche Lage bei Lieferengpässen besser abzubilden, soll die Meldepflicht nun erweitert werden. Die neuen Regelungen sollen dann voraussichtlich im ersten Quartal 2020 greifen. „Die frühzeitige Kenntnis davon, wie groß das Problem ist, lässt mehr Reaktionszeit zu.“ So soll etwa künftig bereits ein Lieferausfall von zwei Wochen meldepflichtig sein, derzeit sind es vier Wochen. (red/APA)