Die Kollektivvertragsergebnisse für den privaten Gesundheits-, Pflege-, und Sozialbereich liegen vor. Die beschlossene Gehaltserhöhung liegt über der Inflationsrate.
Am Montag wurde die dritte Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag Sozialwirtschaft erfolgreich abgeschlossen. Die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) und die Gewerkschaften GPA und vida konnten sich auf eine Entgelterhöhung von 9,2 Prozent für Beschäftigte im privaten Pflege-, Gesundheits- und Sozialbereich einigen. Der neue Mindestlohn liegt bei 2.067,40 Euro. „Mit dem vorliegenden Abschluss werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell entlastet. Eine Sozialarbeiterin mit zehn Dienstjahren verdient nun monatlich bei Vollzeit beispielsweise über 300 Euro mehr. Die Gehaltserhöhungen nehmen vielen Beschäftigten, die sich ihr Leben nur noch schwer leisten können, Sorgen und federn die Teuerung ab. Gerade im Vergleich mit anderen Branchen zeigt sich, dass eine Erhöhung über der Inflationsrate von 8,7 Prozent alles andere als selbstverständlich ist“, zeigt sich Eva Scherz, Verhandlerin für die Gewerkschaft GPA, erfreut.
Darüber hinaus wurden Verbesserungen, wie eine Erhöhung des Flexibilisierungszuschlags, Abgeltungen spezifischer Belastungen im Behindertenbereich und die volle Anrechnung von facheinschlägigen Vordienstzeiten beim gleichen Arbeitgeber vereinbart. Auch die Bezahlung während der Nachtbereitschaft wurde angehoben, der Zuschlag für Einspringen um 15 Prozent erhöht und die Anerkennung von Vordienstzeiten und ausländischen Ausbildungen verbessert.„Mit diesem Abschluss konnten wir ein starkes Zeichen für die 110.000 Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitsbereich setzen, die im letzten Jahr mit hohen Kosten aufgrund der Teuerung belastet wurden“, sagt SWÖ-Verhandlungsführer Walter Marschitz. Zur Entlastung der Teilzeit-Beschäftigten wurde eine Senkung der so genannten Pufferstunden bei Teilzeit-Mehrarbeitsstunden von 16 auf acht Stunden vereinbart, was immerhin 64 Prozent der Beschäftigten betrifft.
Bezüglich der Verlängerung des Pflegezuschuss-Zusatz-KV gab es laut Marschitz „keinen Spielraum für die Sozialpartner“, „da es zu keiner Änderung der Anspruchsvoraussetzungen durch die kürzlich beschlossene Pflegereform kam und auch die Bereitschaft der Länder zu einer zusätzlichen Finanzierung fehlt“. In Aussicht genommen wurde daher laut Marschitz eine Verlängerung des bestehenden Zusatz-KV bis 31. Dezember 2024, sobald das Pflegefondsgesetz im Parlament beschlossen wird. Die Änderungen im Kollektivvertrag Sozialwirtschaft werden mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten. Davon betroffen sind 110.000 Beschäftigte in mehr als 100 verschiedenen Berufsgruppen. Die SWÖ umfasst mehr als 590 Mitgliedsorganisationen und ist der größte freiwillige Dachverband von Sozial- und Gesundheitsunternehmen in Österreich. (red)