Seit dem Studienjahr 2022/23 gibt es die Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen für Aufgaben im öffentlichen Interesse zu reservieren. Das wird nun ausgebaut.
Insgesamt können ab dem Studienjahr 2024/25 in der Humanmedizin 85 Studienplätze im öffentlichen Interesse für ausgewählte Kandidat:innen gewidmet werden. Das Interesse ist mittlerweile da, hieß es bei einem Pressegespräch. Für jene, die sich für dieses Modell entscheiden, gelten spezielle Regelungen beim Zugang zu den hart umkämpften Ausbildungsplätzen an den öffentlichen Medizin-Unis. So müssen sie es nicht unter die besten Bewerber schaffen, sondern mindestens 75 Prozent der Punkte erreichen. Außerdem bekommen sie von ihrem Vertragspartner Stipendien, bei den Ländern sind das etwa 1.000 Euro pro Monat.
Im Gegenzug verpflichten sich die Bewerber:innen per Vertrag dazu, nach Abschluss der Ausbildung eine gewisse Zeit als Ärzt:innen in Spitälern, in Kassenpraxen, im Polizeidienst als Amtsärztinnen und Amtsärzte oder beim Bundesheer zu arbeiten. Auch die Ausbildung in bestimmten Mangelfächern (Anästhesie, (Kinder-)Psychiatrie etc.) kann im Vertrag vereinbart werden. So wolle man „zielgesteuert medizinischen Nachwuchs“ rekrutieren, betonte Karl Cernic, Geschäftsführer des Kärntner Gesundheitsfonds. ÖGK-Vertreter Franz Kiesl sprach von einer Maßnahme, um eine lückenlose Versorgung in Kassenpraxen oder kasseneigenen Einrichtungen sicherzustellen.
Im Fall der Länder gilt die Verpflichtung für acht Jahre nach Abschluss der Ausbildung, bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) geht man von fünf Jahren aus. Wer die Ausbildung abbricht, muss das Stipendium zurückbezahlen. Eine Einschränkung von Freiheitsrechten, vor der Kritiker eines solchen Modells wiederholt gewarnt hatten, gebe es hierbei dennoch nicht, nachdem es sich um eine Begleitvereinbarung mit den Ländern bzw. Institutionen handle, betonte Elmar Pichl, Leiter der Hochschulsektion des Bildungsressorts. (red/APA)