Blutspenden bei mobilen Einrichtungen werden künftig auch ohne Anwesenheit von ärztlichem Personal möglich sein. Eine entsprechende gesetzliche Regelung hat der Nationalrat gegen die Stimmen der FPÖ und von Teilen der JETZT-Fraktion beschlossen.
ÖVP, SPÖ und NEOS argumentierten damit, dass durch die Neuregelung mehr an notwendigen Blutspenden entgegengenommen werden könne. Zudem bleibe die Sicherheit ohnehin erhalten – es werde die Entscheidung über die Zulassung zur Vollblutspenden aufgrund eines standardisierten Anamnesebogens nach ärztlichen Vorgaben durch geeignete Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege getroffen.
Die freiheitliche Gesundheitssprecherin Brigitte Povysil sieht keinen Grund zwischen stationären und mobilen Einrichtungen zu unterscheiden. Die ärztliche Untersuchung sei ein ganz wichtiger Standard, wenn man gesundes Blut bekommen wolle, wenn man es brauche. Ähnlich hatte vor dem Sommer auch die Ärztekammer argumentiert. Die gesundheitliche Eignung eines potentiellen Blutspenders und die eventuellen Gefahren für Spender oder Empfänger könnten nur ausgebildete Ärzte beurteilen, stellte Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, klar. „Die Blutabnahme selbst kann selbstverständlich wie bisher von diplomiertem Personal vorgenommen werden“, sagte Szekeres. Prinzipiell sollte medizinisches Personal immer entsprechend der Ausbildung und Qualifikation eingesetzt werden. „Die Sicherheit der Patienten muss aber an erster Stelle stehen“, betonte Szekeres. (red/APA)