Neben den Apotheken dürfen künftig auch weitere Gesundheitsberufe Covid-19-Tests durchführen. Im Nationalrat wird am Mittwoch zudem fixiert, dass Apotheken pro Test 25 Euro erhalten. Für die bisher bereits durchgeführten 280.000 sind das immerhin sieben Millionen.
Im Gesundheitsausschuss des Nationalrates ist am Montag die ärztliche Anordnung für Covid-19-Tests gefallen – am Mittwoch soll der endgültige Beschluss im Nationalrat erfolgen. Eine Abänderung des Epidemiegesetzes ermöglicht, dass auch Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen erstmals ohne ärztliche Anordnung testen und Bescheinigungen dafür ausstellen dürfen. Im Gesetz verankert wird auch die Berechtigung für Apotheken, Covid-19-Tests durchzuführen, was in der Praxis bereits seit dem 8. Februar möglich ist. Zielgruppe sind jene Personen, die keine Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen, und ein negatives Testergebnis beispielsweise für die Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung oder einen Besuch in einem Alten- oder Pflegeheim benötigen. Auch Hebammen oder Kardiotechniker dürfen ohne ärztliche Anordnung Abstriche aus Nase und Rachen machen. Bei Pflegeassistenten, Masseuren oder Angehörigen von Sozialbetreuungsberufen ist die Durchführung von Covid-19-Antigentests nur auf Anordnung, unter Aufsicht und nach einer entsprechenden Einschulung erlaubt. Auch für Sanitäter wird es nun möglich sein, im Rahmen von Screenings in Zusammenarbeit etwa mit Betriebsärzten oder in Pflegeheimen gemeinsam mit dem gehobenen Dienst an Testungen teilnehmen zu können.
Am Montag ist im Gesundheitsausschuss des Nationalrates auch die kostenlose Abgabe von SARS-CoV2-Antigentests zur Eigenanwendung durch öffentliche Apotheken fixiert worden. Die Initiative sieht dabei vor, dass jeder Versicherte, der vor dem 1. Jänner 2006 geboren ist, pro Monat jeweils eine Packung zu fünf Stück erhält. Für die Abwicklung erhalten die Apotheken ein pauschales Honorar in der Höhe von jeweils zehn Euro. Fixiert wurde auch die Vergütung für die in den Apotheken seit 8. Februar durchgeführten Tests. Pro Test erhalten die Apotheken jeweils ein Honorar in der Höhe von 25 Euro. Den Krankenversicherungsträgern sind diese Kosten sowie die damit verbundenen Verwaltungsaufwendungen durch den Bund aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen. Rechnet man das hoch, bringen die bisher durchgeführten 280.000 Tests den teilnehmenden Apotheken bereits sieben Millionen Euro.
„Mit den kostenlosen Antigen-Schnelltests helfen die Apotheken ums Eck zuverlässig, sicher und unkompliziert bei der Bekämpfung der Pandemie. Die Apothekerinnen und Apotheker geben damit sehr vielen Menschen wieder mehr Lebensqualität und Freiheit und sie zeigen, dass sie für die Menschen und ihre Bedürfnisse da sind“, sagt Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer. Das zeige wie notwendig das Angebot der Apotheken ist. Wenn die Zutrittstests auf weitere Bereiche ausgedehnt werden, könnten die Apotheken mit ihrem umfassenden Testangebot auch dazu beitragen, dass Gastronomie und Hotellerie sicher geöffnet werden. Rund zwei Drittel aller Apotheken führen derzeit kostenlose Antigen-Schnelltests durch. (rüm)