Arbeitsmediziner sollen künftig mehr Unterstützung erhalten. Ein entsprechendes Gesetz soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden.
Die Regierung will dem bestehenden Mangel an Arbeitsmedizinern und Arbeitsmedizinerinnen begegnen. Er führe dazu, dass in manchen Arbeitsstätten eine ordnungsgemäße arbeitsmedizinische Versorgung nicht mehr ausreichend gewährleistet werden könne, sagte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP): „Zum Teil finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber keine Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Präventivdienstbetreuung bestellen können.“ Mit der Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) soll die rechtliche Grundlage zur Unterstützung der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner durch einen arbeitsmedizinischen Fachdienst (AFa) geschaffen werden.
Geändert werden sollen neben dem ASchG auch das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz. Für Angehörige des arbeitsmedizinischen Fachdienstes soll ein Kündigungsschutz und Benachteiligungsverbot aufgrund ihrer Tätigkeit verankert werden. Ein AFa-Einsatz soll auch in kleineren Bürobetrieben bis 50 Beschäftigte ermöglicht werden. Präventionszentren der Unfallversicherungsträger sollen ebenfalls den AFa zur Kleinbetriebsbetreuung in Bürobetrieben einsetzen können. (red/APA)