Die Blutspenderverordnung wird novelliert und soll mehr Sicherheit bringen. Erstmals gibt es auch Vorgaben für diverse und intergeschlechtliche Menschen.
Eine Novelle der Blutspenderverordnung wurde in Begutachtung geschickt. Die Änderungen sollen einerseits mehr Sicherheit für Spender:innen bringen. Andererseits wurden Ausschlusskriterien überarbeitet und neue Vorgaben festgelegt: Männer dürfen pro Jahr künftig nur noch zwei Liter Blut spenden, Frauen eineinhalb Liter. Personen, die sich in Malaria-Gebieten aufgehalten haben, werden nicht mehr dauerhaft ausgeschlossen und erstmals werden medizinische Vorgaben für diverse und intergeschlechtliche Menschen festgelegt. „Blutspenden soll für alle möglich sein – egal, wen man liebt oder welches Geschlecht man hat“, wird Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in einer Aussendung zitiert. Zeitnah zum geplanten Inkrafttreten im Herbst werden die Spende-Fragebögen an die neuen Vorgaben angepasst.
Hintergrund für die Novelle ist, dass die rechtlichen Vorgaben an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst werden sollen, heißt es vom Gesundheitsministerium. So wurden auf Empfehlung der Blutkommission die Maximalmengen verringert: Erlaubt sind künftig höchstens drei beziehungsweise vier Spenden pro Jahr im Abstand von mindestens acht Wochen. So sollen auch Vielfachspender keinen Eisenmangel erleiden. Bisher durften Frauen vier bis fünf Mal pro Jahr, Männer bis zu sechs Mal pro Jahr Blut spenden. Für diverse und intergeschlechtliche Personen wurden erstmals einzuhaltende Intervalle und Höchstmengen definiert. Für sie gelten grundsätzlich dieselben Vorgaben wie für das weibliche Geschlecht. Entsprechen die körperlichen Eigenschaften den für Männer festgelegten Mindestwerten, können auf Wunsch auch die Vorgaben für das männliche Geschlecht herangezogen werden. Zu den Parametern zählen etwa das Gewicht, der Blutdruck und die Pulsfrequenz.
Menschen, die in Malaria-Gebieten geboren oder aufgewachsen sind, werden nicht mehr dauerhaft ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die solche Gebiete besucht haben und bei denen Malaria-Symptome erkennbar waren. Sie müssen ein negatives NAT-Testergebnis und einen negativen Antikörpertest vorweisen, die frühestens sechs Monate nach der Ausreise durchgeführt wurden. „Mit der neuen Verordnung sind nun mehr Menschen zur Blutspende zugelassen, gleichzeitig dürfen Spender:innen künftig weniger häufig spenden. Es ist daher besonders wichtig, dass jetzt umso mehr Menschen fortlaufend zur Blutspende kommen und damit Leben retten”, sagte Gerry Foitik, Bundesrettungskommandant und für Blut-Agenden zuständiges Mitglied der Geschäftsleitung des Österreichischen Roten Kreuzes. Rund 3,4 Prozent aller Menschen in Österreich gehen laut den Angaben regelmäßig Blut spenden und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Versorgung von Unfallopfern und bei Operationen. (red/APA)