Das Arbeitsministerium schafft ein neues Berufsfeld: die Arbeitsmedizinische Fachassistenz soll eine wichtige Maßnahme zur Entlastung der Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner sein.
Angesichts des hohen Personalbedarfs in der arbeitsmedizinischen Betreuung soll es zu einer Novellierung des ArbeitnehmerInnschutzgesetzes (ASchG) kommen, die in Zukunft den Einsatz von arbeitsmedizinischen Fachassistentinnen und Fachassistenten in Betrieben zur Unterstützung möglich macht, teilt Arbeitsminister Martin Kocher am Mittwoch mit. Bei der arbeitsmedizinischen Fachassistenz handelt es sich um ein neues Berufsfeld, das Arbeitsmediziner in ihrer täglichen Beratungs-, Betreuungs- und Präventionsarbeit zur Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen entlasten soll. Kocher: „Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner leisten täglich Großartiges in der beruflichen Präventions- und Beratungsarbeit, kommen aber aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwands immer mehr an ihre Belastungsgrenzen.
In einem Pilotprojekt von Mai 2019 bis Juni 2021 wurde der Einsatz einer arbeitsmedizinischen Fachassistenz in der Praxis erprobt. Die Ergebnisse wurden durch ein Arbeitsmedizinisches Zentrum gemeinsam mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat evaluiert. Karl Hochgatterer, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und der Österreichischen Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention (AAMP) stellt fest: „Es hat sich bestätigt, dass Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner wesentlich entlastet werden können, beispielsweise durch die Unterstützung bei wiederkehrenden Lärmuntersuchungen, bei der Umsetzung des Hautschutzprogramms oder der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.“ Der Gesetzesentwurf ist nun bis 10.3.2022 in Begutachtung. Die Novelle soll danach dem Parlament zur Beschlussfassung übermittelt werden und damit noch im ersten Halbjahr 2022 in Kraft treten. (rüm)