Die Details des Kollektivvertrags für Mitarbeitende privater Krankenanstalten stehen fest. Neben einer moderaten Gehaltserhöhung wurde eine langjährige Forderung erfüllt.
Im Rahmen der im Mai 2024 abgeschlossenen KV-Verhandlungen 2024 wurde ein zweijähriger Kollektivvertrag vereinbart, der auch die Rahmenbedingungen für 2025 beinhaltet. Demnach wurde eine Anhebung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter auf Basis des Verbraucherpreisindex für den Zeitraum 1. Dezember 2023 bis 31. Oktober 2024 – erhöht um einen Aufschlag von 0,45 Prozent – vereinbart. Die vereinbarte Inflation in diesem Zeitraum beträgt 2,25 Prozent, womit es ab 1. April 2025 zu einer Erhöhung um 2,7 Prozent kommt. Zusätzlich zu den Gehaltserhöhungen wurden außerdem weitere Änderungen beschlossen: So wird eine langjährige Forderung der Dienstnehmer:innen nach mehr Urlaubstagen erfüllt und die Nacht-, Sonn- und Feiertagszulagen werden 2025 um 25 Prozent angehoben. Zusammen mit der Erhöhung aus 2024 ergibt das bei den Nacht-, Sonn- und Feiertagszulagen eine deutliche Steigerung von insgesamt 62,5 Prozent.
Seit dem 1. Jänner 2025 erhalten Mitarbeiter:innen außerdem zusätzlich einen weiteren Urlaubstag nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit sowie noch einen weiteren Urlaubstag nach zehn Jahren. Facheinschlägige Vordienstzeiten werden ebenfalls mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2025 unbefristet angerechnet, mit der Möglichkeit einer Gegenrechnung von Überzahlungen. Die bestehenden Gehaltstabellen werden zudem um drei Stufen erweitert, um die Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Betriebe weiter zu verbessern. „Mit diesem Abschluss tragen wir den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenso Rechnung wie den Bedürfnissen der Belegschaft“, kommentierte Stefan Günther, Generalsekretär und Verhandlungsleiter für den Verband der Privatkrankenanstalten. „Die Erhöhung des Urlaubsanspruchs, die deutliche Anhebung der Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste und die Anpassungen der Gehaltstabellen sind ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität der Berufe im Gesundheitsbereich weiter zu stärken.“ (red)