ÖGK verlängert telefonische Krankmeldung bis Ende Juni

© ÖGK

Die Österreichische Gesundheitskasse verlängert noch einmal die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung. Diese war im März des Vorjahres pandemiebedingt eingeführt worden und war zuletzt bis Ende Mai befristet.

Um sowohl Versicherte als auch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte vor möglichen Ansteckungen zu schützen, gilt die kontaktlose Arbeitsunfähigkeitsmeldung bis Ende Juni. Bis dahin sollten die Infektionszahlen weiter zurückgehen, ist man in der ÖGK überzeugt. Außerdem ist geplant, dass dann jeder und jede Impfwillige eine erste Corona-Impfung erhalten haben soll, wodurch mehr Sicherheit bei einem Arztbesuch gewährleistet ist. „Gleich zu Beginn der Pandemie, im März des Vorjahres, setzte die ÖGK zahlreiche Maßnahmen, um Versicherten ihre gewohnt verlässliche Versorgung trotz Kontaktbeschränkungen sicherzustellen“, schreibt die Kasse in einer Aussendung. Dazu zähle neben der telefonischen Krankmeldung auch die kontaktlose Medikamentenverordnung sowie die Möglichkeit für telemedizinische Behandlungen. (red)