In Kürze soll der Elektronische Impfpass als Pilotprojekt starten. Mit einer entsprechenden e-Health-Verordnung wurden nun die rechtlichen Grundlagen geschaffen, bestätigte das Gesundheitsministerium am Sonntag.
Am Donnerstag ist die Novelle zum Gesundheits-Telematikgesetz in Kraft getreten, nun hat der Gesundheitsminister auch die e-Health-Verordnung erlassen. Damit werden die für das Pilotprojekt e-Impfpasse erforderliche datenschutzrechtliche Grundlage geschaffen und die zu verwendenden technisch-organisatorischen Standards definiert. Ziel des Pilotprojektes ist es, in einem ersten Schritt die Papierdokumentation durch die elektronische Dokumentation zu ersetzen. Anhand der Grippeimpfung sollen Anwendbarkeit, Akzeptanz sowie die Funktionalität der ersten technischen Lösungen in der Praxis getestet werden. Diese Erfahrungen sollen in die laufende Weiterentwicklung einfließen. Parallel werden bereits weitere technische Umsetzungsschritte wie die Integration in die Arztsoftware, oder die Weiterentwicklungen der Benutzeroberfläche für Bürger (z.B. mittels App-Lösung) geprüft.
Durch Erfassung von Influenza-Impfungen im Rahmen der Pilotierung sollen zudem rechtzeitig wertvolle Erkenntnisse für den 2021 erwarteten COVID-19-Impfstoff gewonnen werden, heißt es aus dem Ministerium. Im Volllausbau soll der e-Impfpass durch die vollständige Erfassung von Impfungen im Impfregister unter strengsten Auflagen des Datenschutzes eine schnellere Verfügbarkeit von Impfinformationen bieten. Gesundheitsminister Rudolf Anschober: „Der e-Impfpass ist ein wichtiges Instrument, das wir aufgrund der Corona-Krise vorgezogen haben. Über diese Wichtigkeit besteht breiter Konsens – nicht nur zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung, sondern auch innerhalb der Bevölkerung, der Ärzteschaft und über die meisten Parteigrenzen hinweg. Wir haben nun die rechtlichen Voraussetzungen für die Pilotierung geschaffen.“ Nun liege es an allen Beteiligten mit Nachdruck und Engagement an der Umsetzung zu arbeiten und diese voranzutreiben. (rüm)