Wegen einer fehlenden Einigung über den Modus zwischen Ärztekammer und Kassen könnte sich jetzt die e-Abrechnung für Wahlärzt:innen verzögern. Die ÖGK reagiert ungewöhnlich hart.
In der Sozialversicherung läuft wie berichtet die Umstellung auf die Abrechnung von Wahlarztrechnungen. Wie berichtet müssen Wahlärzt:innen ab Juli Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen, wenn Patient:innen das wünschen. Doch laut Ärztekammer verschiebt sich das Projekt jetzt. Die geplante Umsetzung, dass Wahlärzte die Einreichung der Rechnungen zur Kostenerstattung online für die Patienten übernehmen, sei grundsätzlich begrüßenswert, aber: „Dass nun immer der 1. Juli als Stichtag genannt wird, ist leider eine Fehlinformation seitens der Gesundheitskasse“, sagt Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte.
Nachdem noch einige Fragen bezüglich der genauen Umsetzung offen seien – etwa, welche Wahlärztinnen und Wahlärzte von der Umstellung betroffen sein werden oder wie die Finanzierung der entsprechenden Software für die Ordinationen erfolge – habe man sich in den Gesprächen mit der Sozialversicherung und dem Bundesministerium darauf geeinigt, dass sich die Umsetzung um einige Monate verschieben werde: „Solange die Fragen nicht geklärt sind, wird es auch noch zu keiner Änderung in der Kostenerstattung nach einem Wahlarztbesuch kommen“, betont Wutscher. Die Verhandlungen liefen derzeit noch, aber es herrsche Konsens darüber, dass der ursprünglich angedachte Stichtag mit 1. Juli nicht realistisch sei: „Darin sind wir uns alle einig, denn eine Umsetzung ohne konkrete Richtlinien für Ärztinnen und Ärzte ist sinnlos, darin sind sich alle Beteiligten einig“, betont Wutscher: „Patientinnen und Patienten müssen sich leider noch etwas gedulden, bis die Rahmenbedingungen geklärt sind“, sagt er.
Die ÖGK sieht das allerdings völlig anders und will nichts von einer Verzögerung wissen. „Die Verpflichtung von Wahlärzt:innen zur Nutzung von WAH-Online gilt per Gesetz ab 1. Juli 2024. Eine Änderung kann nur durch den Gesetzgeber erfolgen“, teilt die Kasse mit: „Die Ärztekammer hat ihre Mitglieder offensichtlich nicht rechtzeitig über diese gesetzliche Vorgabe informiert und unterstellt der ÖGK nun Falschinformation. Dies weisen wir aufs Schärfste zurück und fordern die Ärztekammer auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen.“ Eine Gesetzesänderung, die für eine Verschiebung notwendig wäre, sei nicht geplant, hieß es aus dem Gesundheitsministerium gegenüber der APA. (rüm)