Der Ausbau der Primärversorgungseinheiten (PVE) schreitet voran. Mit Salzburg und Wien haben nun zwei Bundesländer die ersten Regionalvereinbarungen auf Basis des bundesweiten Gesamtvertrags abgeschlossen.
Ab Ende 2021 sollen zehn Prozent der Bevölkerung in PVE versorgt werden. Der Gesamtvertrag dazu gibt die Eckpfeiler für die Bundesländerlösungen vor – also etwa das verpflichtende Leistungsspektrum, Mindestöffnungszeiten oder mögliche Honorierungsmodelle für Ärzte. Die Länder müssen nun regionale Lösungen ausarbeiten, wobei es Spielraum gibt, auf regionale Bedürfnisse einzugehen. Denn: „Den Lungau kann man nicht mit Favoriten vergleichen“, meinte Alexander Biach, Chef des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, am Dienstag in einer Pressekonferenz. Neben Wien und Salzburg ist auch eine Vereinbarung in Niederösterreich so gut wie unter Dach und Fach, hieß es.
Laut Hauptverband gibt es derzeit 16 Primärversorgungseinheiten in vier Bundesländern, die vorerst als Pilotprojekte umgesetzt werden. Bis Ende 2021 sollen es 75 Zentren sein. „Damit können wir dann zehn Prozent der Bevölkerung versorgen“, rechnete der Hauptverbands-Chef vor. Wobei es in einigen Ländern Ausbaupläne über diesen Zeithorizont hinaus gibt, wodurch nach jetzigem Stand mit insgesamt 119 PVE österreichweit gerechnet wird. Was Wien betrifft, gibt es derzeit drei Versorgungszentren in Mariahilf, Meidling und der Donaustadt. Bis Ende 2021 sollen es 16 sein, im Endausbau sogar 36. Alois Bachmeier, Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse, erinnerte an die Anlaufschwierigkeiten in der Bundeshauptstadt. Also hat man im Wiener Vertrag ein Spezifikum eingebaut, um mehr Mediziner für das PVE-Modell zu gewinnen. Statt bisher mindestens drei Gesellschafter braucht es nun nur noch zwei. Der dritte Arzt kann in einem Anstellungsverhältnis von mindestens 30 Wochenstunden mit an Bord geholt werden. Laut Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart wird der PVE-Ausbau in der Bundeshauptstadt aber auch durch teils hohe Immobilienpreise gebremst. Und abgesehen von der Leistbarkeit müssten die Räumlichkeiten auch spezielle Anforderungen erfüllen – etwa einen behindertengerechten Zugang. (red/APA)