Die Zielsteuerung im Gesundheitswesen zur Abstimmung von Krankenkassen und Ländern, weckt Kritik des Rechnungshofes. Er fordert Ausgabenobergrenzen auf Grundlage aktueller Daten und eine Kompetenzentflechtung.
Der Rechnungshof (RH) kritisiert unambitionierte Sparvorgaben im System der Finanzzielsteuerung des Gesundheitswesens. Für die Jahre 2017 bis 2021 seien Ausgabenobergrenzen vorgegeben worden, die bereits bei ihrer Festlegung überholt gewesen seien. Schon in den Jahren 2013 und 2014 seien sie nämlich deutlich unterschritten worden, heißt es in einem nun veröffentlichten Bericht.
Mit dem System der Zielsteuerung versuchen Bund, Länder und Sozialversicherung seit 2013 die Steigerung der öffentlichen Gesundheitsausgaben gemeinsam zu dämpfen. 2016 sollte der jährliche Ausgabenzuwachs den Wert von 3,6 Prozent nicht überschreiten – und zwar bei einer angenommenen Steigerung von 4,7 Prozent, falls nicht eingegriffen wird. Das Problem laut RH: der letzte Wert wurde zu hoch angesetzt. Die geplanten Ausgabendämpfungen wurden damit zwar locker erreicht, Aussagekraft hatte das aber wenig. Schon 2013 wurden 680 Millionen Euro weniger ausgegeben als per Obergrenze erlaubt, 2014 sogar 721 Millionen. Trotzdem schrieb man diese Vorgaben für eine zweite Periode von 2017 bis 2021 fort, obwohl sie, wie der Rechnungshof kritisiert, „als Zielvorgaben nicht geeignet waren“. Weitere Kritikpunkte: Es wurden keine Kriterien für die Verteilung der Dämpfungseffekte auf die Länder festgelegt, wodurch ein wesentliches Steuerungselement fehlte. Das Monitoring funktionierte nicht, weil offengelassen wurde, welche Maßnahmen für Einsparungen ausschlaggebend waren. „Daher war nicht feststellbar, ob und inwieweit die Finanzzielsteuerung zu einer Dämpfung der Gesundheitsausgaben beitrug“, so der Rechnungshof. (APA)